Artikel vom 03.12.2012, Druckdatum 03.12.2024 | |
centrotherm photovoltaics AG: Gläubigerversammlung bestätigt Sanierungskurs Die erste Gläubigerversammlung nach Einleitung des Schutzschirmverfahrens im Juli 2012 hat den eingeschlagenen Sanierungskurs der centrotherm photovoltaics AG (Blaubeuren) bestätigt. Im Rahmen des vom Amtsgericht Ulm anberaumten Berichts- und Prüftermins haben die dort vertretenen Gläubiger einstimmig den Beschluss gefasst, dass das Unternehmen in Eigenverwaltung fortgeführt wird. Auch der zunächst vom Gericht eingesetzte vorläufige Gläubigerausschuss wurde nach Wahl eines weiteren Mitglieds zum endgültigen Gläubigerausschuss bestimmt. „Dieser Beschluss und die gleichermaßen konstruktive sowie vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Gläubigern gibt uns Zuversicht für das Gelingen der weiteren Sanierung und die Abstimmung über den Insolvenzplan“, so der für die Eigenverwaltung zuständige centrotherm-Vorstand Tobias Hoefer. Er hatte den Gläubigern zuvor über die Ausgangssituation im Schutzschirmverfahren, bereits erreichte Erfolge im Restrukturierungsprozess sowie über die Aussichten der Fortführung der Gesellschaft berichtet. Der vom Gericht bestellte und ebenfalls von der Gläubigersammlung bestätigte Sachwalter, Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann, anchor Rechtsanwälte, schloss sich in seiner Stellungnahme den Beschlussempfehlungen der centrotherm photovoltaics AG an, teilt das Unternehmen in der entsprechenden Pressemitteilung mit. Der Entwurf des Insolvenzplans der centrotherm photovoltaics AG demnach sieht vor, dass die Gesellschaft unter Beibehaltung der Börsennotierung fortgeführt und ihre Kapitalstruktur durch eine Umwandlung der Forderungen der ungesicherten Gläubiger in Aktien der Gesellschaft gestärkt wird. Auf diese Weise soll ein Ausgleich der Interessen der Anteilseigner und der Gesellschaft am Fortbestand und am Kapitalmarktzugang des Unternehmens sowie der Gläubiger an der bestmöglichen Befriedigung ihrer Forderungen geschaffen werden. Der Insolvenzplan bedarf der Zustimmung der Gläubiger und der Bestätigung durch das Insolvenzgericht. Danach kann den Vorgaben des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) bzw. der Insolvenzordnung entsprechend die Aufhebung des Planverfahrens erfolgen. Die centrotherm photovoltaics AG könnte dann wieder auf einer soliden Basis als saniertes Unternehmen in voller Eigenständigkeit am Markt operieren. Auch die Gläubigerversammlungen für die Tochtergesellschaften centrotherm thermal solutions GmbH & Co. KG und centrotherm SiTec GmbH, für die eigenständige Verfahren laufen, beschlossen die Fortführung des Geschäftsbetriebs in Eigenverwaltung. Auch hier wurden die Gläubigerausschüsse bzw. der für diese Gesellschaften bestellte Sachwalter, Rechtsanwalt Alexander Reus bestätigt. Quelle: centrotherm photovoltaics AG Alle Angaben ohne Gewähr |