Artikel vom 13.12.2012, Druckdatum 22.11.2024

COLEXON: Mögliche Kooperation mit belgischer 7C Solarparken NV

Vorstand und Aufsichtsrat der Hamburger COLEXON Energy AG haben beschlossen, den Aktionärinnen und Aktionären des nicht börsennotierten belgischen Solarunternehmens 7C Solarparken NV (Mechelen/Belgien) ein Angebot zum Erwerb einer zumindest 80-prozentigen Beteiligung zu unterbreiten. Das Angebot sieht vor, den Aktionärinnen und Aktionären von 7C Solarparken als Gegenleistung neue Aktien der COLEXON anzubieten, die auf der Grundlage noch zu fassender Hauptversammlungsbeschlüsse ausgegeben werden sollen. Das Angebot ist befristet bis zum 19. Dezember 2012.

Der Erwerb von oder jedenfalls die maßgebliche Beteiligung an 7C Solarparken biete der Colexon Energy AG die Möglichkeit, das bestehende Eigenbetriebsportfolio an Solarkraftwerken signifikant auf rund 50 MWp auszubauen, so das Unternehmen in der entsprechenden Adhoc-Mitteilung vom 12.12.2012. Vor dem Hintergrund der aktuellen schwierigen Marktsituation biete sich der Gesellschaft so die Chance, die Ertragslage deutlich zu verstetigen und zu verbessern.

Die Gesellschaft 7C Solarparken wurde nach Angaben der Colexon Energy AG 2008 gegründet und fokussiert sich primär auf den Aufbau eines Portfolios von Solarkraftwerken und verfügt zur Zeit über eine installierte Kapazität von rund 24 MWp. Der eindeutige geographische Investitionsschwerpunkt liegt hierbei in Deutschland. Zum jetzigen Zeitpunkt hält 7C eine Beteiligung an der Colexon Energy AG in Höhe von 22,87 Prozent. Die Aktien von 7C Solarparken werden von zahlreichen, miteinander nicht verbundenen Aktionärinnen und Aktionären gehalten, die nach Auskunft des Vorstandes von 7C Solarparken individuelle Anlagestrategien hinsichtlich der erneuerbaren Energien verfolgen.

Die Colexon Energy AG hatte Unternehmensangaben zufolge gemeinsam mit der 7C Solarparken NV eine Bewertung beider Unternehmen bei Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Düsseldorf) hinsichtlich einer möglichen Kooperation beider Unternehmen in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten kommt demnach zum Bewertungsstichtag (14. Februar 2013) zu einem Wert in Höhe von 0,6988 Euro pro Colexon-Aktie, welcher rund 70 Prozent über dem durchschnittlichen Aktienkurs des Zeitraumes Januar bis Dezember 2012 liegt.

Im Hinblick darauf, dass der gutachterlich ermittelte Wert einer Aktie unter einem Euro liegt, ist Voraussetzung für eine Kapitalerhöhung zum Erwerb der Beteiligung an der 7C Solarparken, dass zuvor das Grundkapital der Colexon AG durch Zusammenlegung von Aktien herabgesetzt wird, so das Unternehmen weiter. Der noch einzuberufenden Hauptversammlung soll insoweit eine Zusammenlegung von zwei Aktien in eine Aktie vorgeschlagen werden. 

Unter der Voraussetzung, dass die Hauptversammlung der Aktienzusammenlegung zustimme, ergebe sich hieraus, dass die 7C Aktionärinnen und Aktionäre für jeden im Rahmen der nachfolgenden Kapitalerhöhung eingebrachten 7C-Anteil 3.225 neu auszugebende Colexon-Aktien erhalten, heißt es in der Adhoc-Mitteilung weiter. 

Da das Bezugsrecht der Colexon-Aktionärinnen und -Aktionäre bei einer solchen Sachkapitalerhöhung ausgeschlossen werden muss, würde für den Fall einer Andienung sämtlicher Anteile an 7C Solarparken die Beteiligung der derzeitigen Aktionärinnen und Aktionäre von Colexon auf zirka 25,9 Prozent nach Durchführung der Kapitalerhöhung sinken und der Anteil der eigenen Aktien bei 9,8 Prozent liegen.

Die außerordentliche Hauptversammlung der Colexon Energy AG zur Beschlussfassung über die Kapitalmaßnahmen, welche die Einbringung der 7C-Anteile durch deren Gesellschafter ermöglichen soll, ist für den Februar 2013 vorgesehen. Das Angebot lässt die Entscheidungshoheit der Hauptversammlung von Colexon, die der Kapitalerhöhung mit einer Mehrheit von 75 Prozent zustimmen muss, unberührt. 

Quelle: COLEXON Energy AG 

Alle Angaben ohne Gewähr

                                                                 News_V2