Artikel vom 19.12.2012, Druckdatum 22.11.2024 | |
Bundesnetzagentur veröffentlicht Positionspapier zu technischen Einrichtungen bei EEG-Anlagen Die Bundesnetzagentur hat heute ein Positionspapier zu technischen Einrichtungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) veröffentlicht. Damit bestehen nun klare Anforderungen an diese Einrichtungen. Das EEG sieht grundsätzlich für Erneuerbare-Energien-, Grubengas- und KWK-Anlagen technische Einrichtungen vor, mit denen der Netzbetreiber die Einspeiseleistung aus der Ferne regeln kann. „Die technischen Einrichtungen sind für die Netzbetreiber ein wesentliches Element, um Einspeisemanagement-Maßnahmen durchzuführen. Nur so können bei Netzengpässen auch EEG und KWK-Anlagen abgeregelt werden“, betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Aufgrund des enormen Zubaus an dezentralen Erzeugungsanlagen und der volatilen Stromeinspeisung ist es notwendig geworden, dass auch diese Anlagen ihren Beitrag zur System- und Netzsicherheit leisten. Mit dem Positionspapier konkretisieren wir nun die gesetzlichen Vorgaben und beantworten damit die zahlreichen Anfragen, die wir hierzu erhalten haben“, sagte Homann. Nach § 6 Abs. 1 EEG müssen Erneuerbare-Energien-, Grubengas- und KWK Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 Kilowatt über technische Einrichtungen verfügen, mit denen der Netzbetreiber die Einspeiseleistung ferngesteuert reduzieren und die jeweilige Ist-Einspeisung abrufen kann. Für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie mit einer installierten Leistung von höchstens 100 Kilowatt sieht § 6 Abs. 2 EEG grundsätzlich technische Einrichtungen vor, mit denen der Netzbetreiber die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann. Das Positionspapier ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Quelle: Bundesnetzagentur |