Artikel vom 28.01.2013, Druckdatum 29.03.2024

DIW: So geht „Strompreis-Sicherung“

Man kann einkommensschwache Haushalte wirksam vor steigenden Strompreisen schützen: Indem man mit Beratung und punktueller Förderung die Energieeffizienz voranbringt und parallel soziale Transfers wie Grundsicherung anhebt. Auch ein allgemeiner Grundfreibetrag bei der Stromsteuer könnte erwogen werden. Darauf wies das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) bereits im November letzten Jahres hin. Das unabhängige Forschungsinstitut plädiert für eine Beibehaltung des EEG

Die Umlage, die private Haushalte mit dem Strompreis zugunsten Erneuerbarer Energien zahlen, ist Anfang 2013 auf über 5 Cent pro Kilowattstunde gestiegen. Die Umlage erreicht damit knapp ein Fünftel des Strompreises. Deutlich anders stellt sich die Belastung allerdings für die einkommensschwächsten Haushalte dar. So wird der Anteil der Stromausgaben bei den zehn Prozent der Haushalte mit dem geringsten Einkommen rund 4,5 Prozent betragen. „Eine Steigerung der Strompreise fällt hier deutlich mehr ins Gewicht“, sagt DIW-Forscher Stefan Bach. 

Bereits vor zwei Monaten plädierte das DIW deshalb dafür, dass die Bundesregierung die Folgen für Haushalte mit geringem Einkommen abmildert. In Frage kämen hierfür beispielsweise ein höherer Hartz-IV-Satz, ein Grundfreibetrag bei der Stromsteuer und ein Beratungs- und Förderprogramm für die Verbesserung der Energieeffizienz in privaten Haushalten. Das DIW Berlin hat die Kosten und die Zielgenauigkeit aller drei Instrumente näher untersucht:

Anpassung der Sozialtransfers: Kurzfristig mit geringen Kosten möglich

Der erwartete reale Anstieg des Strompreises würde nach den Berechnungen des DIW Berlin eine Erhöhung beispielsweise der Grundsicherung (Harz IV) um 1,70 Euro erfordern. Die Belastung für die öffentlichen Haushalte zur Anpassung von Grundsicherung, Wohngeld und Bafög liegen bei rund 150 Millionen Euro. Allerdings würde nur ein Teil der einkommensschwächsten Haushalte davon profitieren, denn: „Nur die Hälfte der armutsgefährdeten Haushalte erhält überhaupt solche Transferleistungen“, so DIW-Experte Bach.

Freibetrag bei der Stromsteuer: Alle Haushalte profitieren

In der Diskussion ist auch eine Verminderung der Stromsteuer, die zurzeit mit einem Regelsatz von 2,05 Cent pro Kilowattstunde erhoben wird. Hierzu geht das DIW Berlin von einem Freibetrag für die ersten 1000 verbrauchten Kilowattstunden Strom pro Jahr aus. „Eine solche Regelung käme – auch ohne soziale Differenzierung – vor allem Haushalten mit geringerem Einkommen entgegen, ohne dass die angestrebte Lenkungswirkung der Stromsteuer verlorengeht“, sagt DIW-Ökonom Jochen Diekmann. „Schließlich haben alle Haushalte einen gewissen Sockel an Stromverbrauch, der auch bei hoher Energieeffizienz bestehen bleibt.“ 

Mit einem derartigen Freibetrag bei der Stromsteuer würden im untersten Einkommenssegment 39 Prozent der zusätzlichen Stromausgaben kompensiert. Das Aufkommen aus der Stromsteuer würde um knapp 800 Millionen Euro sinken. Einkommensschwächeren Haushalten kämen hiervon etwa 20 Prozent zu Gute.

Energieeffizienz: Zielgerichtete Beratung und Förderung

„Die nachhaltigste Möglichkeit zur Unterstützung armutsgefährdeter Haushalte wäre eine Förderung der Energieeffizienz. Dazu könnten Beratungsprogramme ausgebaut und zum Beispiel der Austausch Strom schluckender Kühlschränke finanziell gefördert werden“, so DIW-Forscher Neuhoff. Rund die Hälfte der Kühlschränke in Deutschland hat ein Alter von über fünf Jahren. Ein Ersatz mit einem sparsamen Neugerät könnte Stromkosten in Höhe von 40 bis 64 Euro pro Jahr sparen. Speziell für einkommensschwache Haushalte stellen die Anschaffungsausgaben allerdings eine Hemmschwelle dar. Hier könnte eine Prämie von 150 Euro helfen. Mit einer einmaligen Förderung von 560 Millionen Euro könnten einkommensschwache Haushalte jährlich 195 Millionen Euro Stromkosten einsparen. 

Die Belastung der öffentlichen Haushalte bliebe insgesamt überschaubar. Selbst wenn alle Maßnahmen gemeinsam eingeführt würden, wäre sie in der gleichen Größenordnung wie die erwarteten Mehrwertsteuereinnahmen auf die EEG Umlage (1,4 Milliarden. Euro). 

Das Fördermodell des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) soll nach Ansicht des DIW grundsätzlich beibehalten werden. „Für den Ausbau der Erneuerbaren Energien hat sich das EEG bisher als ausgesprochen wirkungsvolles Instrument erwiesen“, sagt DIW-Energieexpertin Claudia Kemfert. Allerdings biete das EEG noch keine ausreichenden Anreize zur bedarfsgerechten Stromeinspeisung und sollte daher im Hinblick auf Kostensenkung sowie Systemintegration Erneuerbarer Energien weiterentwickelt werden. DIW-Experte Neuhoff: „Wichtig ist die Weiterentwicklung von Netzregulierung, Strommarktdesign und Innovationsförderung, damit die Energiewende möglichst kosteneffizient umgesetzt werden kann“, so die DIW-Energieexpertin.

Quelle: Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin)
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