Artikel vom 12.02.2013, Druckdatum 20.04.2024

EEG-Umlage: Erneuerbare Energien dürfen nicht Opfer ihres eigenen Erfolges werden

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) fordert eine Überarbeitung der mangelhaften Methode zur Berechnung der EEG Umlage, über die Stromkundinnen und -kunden hierzulande den Ausbau Erneuerbarer Energien finanzieren. „Erneuerbare Energien werden Opfer ihres eigenen Erfolges. Sie senken die Preise und werden dafür bestraft, indem sie teurer erscheinen als sie sind“, erklärt BEE-Geschäftsführer Dr. Hermann Falk die paradoxe Umlageberechnung. Hier müsse die Politik dringend handeln, so Falk.

Tatsache ist: Wind- und Solarenergie sorgen seit Jahren für sinkende Preise an der Strombörse - allein im letzten Jahr um rund 17 Prozent. Durch die preissenkende Wirkung aber steigt die EEG Umlage, denn sie ergibt sich aus der Differenz von Börsenstrompreis und den Vergütungen, die regenerative Kraftwerke erhalten.

Für zielführend hält der BEE einen Vorschlag des Instituts für ZukunftsEnergieSysteme (IZES), der sich an einer früheren Methodik zur Berechnung der Umlage orientiert, jedoch an entscheidenden Stellen überarbeitet wurde: Laut IZES lassen sich die Fluktuierenden Erneuerbaren Energien (FEE) aus Sonne und Wind nicht sinnvoll über grenzkostenorientierte Märkte wie die Strombörse vermarkten, da sie zwar hohe Fixkosten, aber keinerlei Brennstoffkosten vorweisen (Merit-Order-Effekt).

Deshalb sollten Strommengen aus regenerativen Kraftwerken wie vor dem Jahr 2010 wieder an alle Stromversorgungsunternehmen (Vertriebe) verteilt werden. Anders als beim alten Modell sollten die Vertriebe aber den EE Strom als stromhandelsübliches 15-Minuten-Band erhalten. Das heißt, alle 15 Minuten erhalten die Vertriebsunternehmen die aktuelle EE-Erzeugung. Ihre Aufgabe besteht dann darin, den Rest des Stroms zu ergänzen, der noch fehlt, um die von ihm belieferten Stromkundinnen und -kunden mit dem benötigten Strom zu versorgen. Dies erfolgt an der Strombörse, am Regelenergiemarkt oder an den anderen Strommärkten.

Die Stromvertriebe würden also darum konkurrieren, wer den günstigsten „Reststrom“ besorgen kann. Beispielsweise kann dieser von flexiblen Biogasanlagen, neuen Gaskraftwerken, modernisierten Kohlekraftwerken oder auch die zeitweise Leistungsreduzierung einer Aluminiumhütte sein. „Das IZES-Modell treibt den Umbau des Energiemarktes voran, da hier die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien im Mittelpunkt steht. Außerdem stärkt er den Wettbewerb zwischen den Stromvertrieben um die günstigsten Ergänzungsmöglichkeiten“, sagt BEE-Geschäftsführer Falk. 

Erwünschte Nebeneffekte: 

- Die Lieferanten werden zu wichtigen Energiewende-Akteuren aufgewertet, indem sie in ihren Strom Bilanzkreisen eine volkswirtschaftlich sinnvolle Ausgleichs- und Integrationsleistung erbringen.

- Auch organisieren die Lieferanten einen wettbewerblichen Suchprozess nach der notwendigen Ausgleichsenergie (Residuallastmarkt). Zugleich sind sie gezwungen, systematisch den fortschreitenden Systemwandel in ihren Beschaffungsstrategien vorauszudenken.

- Die Position der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) hingegen reduziert sich damit wieder auf ihre Marktrolle als neutrale Infrastrukturdienstleister und Systemverantwortliche. Damit würde die derzeitige treuhänderische Vermarktungsfunktion der EEG Anlagen am Spotmarkt beendet. 

Quelle: Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE)

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