Artikel vom 26.02.2013, Druckdatum 22.11.2024

Bundesregierung will Bürgerbeteiligung an der Energiewende stoppen

Ein neuer Gesetzentwurf des Finanzministeriums wird ab Sommer die Anlage in Bürgerenergieanlagen deutlich erschweren. Am vergangenen Donnerstag wurde die Novelle des Kapitalanlagegesetz im Bundestag in der ersten Lesung vorgestellt. Jetzt sind drei Monate Zeit, die Bürgerbeteiligung zu retten. Bürgerenergieanlagen werden durch die Neufassung des Kapitalanlagegesetzes in seinem aktuellen Entwurf erheblich verteuert und erschwert. Der fesa e.V. fordert die Bundesregierung auf, den Entwurf dringend nachzubessern.

Den bewährten Formen der Bürgerbeteiligung vor Ort in Genossenschaften, GbRs und GmbH & Co. KGs werden unnötig Steine in den Weg gelegt. Der fesa e.V. setzt sich für eine Nachbesserung des Gesetzesentwurfes ein: „Die Beteiligung der Menschen vor Ort ist entscheidend für den Erfolg der Energiewende“, so fesa-Geschäftsführer Nico Storz. „Der Gesetzesentwurf des Finanzministers ist gerade für die wichtigen regionalen Projekte existenzbedrohend.“

Bürgerenergieprojekte stellen bislang eine relativ sichere Anlageform dar, da die Menschen in ihre regionale Energieversorgung investieren können und die Einnahmen durch das EEG gesichert sind. Die Investitionen werden für Bürgerenergieprojekte überwiegend langfristig und regional durch engagierte Bürgerinnen und Bürger eingeworben. Die neuen Regelungen des Kapitalanlagegesetzes erfordern nun erheblich umfangreichere Zulassungsvoraussetzungen und einen stark erhöhten Verwaltungsaufwand. Dies verteuert und verkompliziert die Projekte - für viele bedeutet es schlichtweg das Aus.

„Bei Inkrafttreten des Gesetzesentwurfs würden an regionale Bürgerprojektgesellschaften und Genossenschaftsmodelle dieselben kostenintensiven und aufwändigen Zulassungsanforderungen gestellt wie an international agierende Emissionshäuser und Kreditinstitute“, so fesa-Mitglied Lars Ritterhoff, Rechtsanwalt der auf die Beratung dezentraler Energieerzeugungsprojekte spezialisierten Kanzlei Flaig Ritterhoff in Freiburg. „Damit wird der Gesetzesentwurf bürgerschaftliches Engagement für Energieprojekte unmöglich machen.“

Zu Grunde liegt der Novelle die EU-Richtlinie 2011/61/EU, die bis Juni 2013 umgesetzt werden muss. Ziel der Richtlinie ist es, sämtliche Finanzmarktakteure einer Aufsicht zu unterwerfen und den Anlegerschutz zu stärken. Lars Ritterhoff: „Mit dem Gesetzentwurf schießt der Finanzminister weit übers Ziel hinaus. Denn die vorgelegten und umstrittenen Inhalte zur Umsetzung der Richtlinie sind europarechtlich nicht einmal zwingend notwendig.“ Arnulf Allert, fesa-Mitglied und freier Berater für nachhaltige Geldanlagen, ergänzt: „Mit Anlegerschutz hat die Novelle nichts zu tun - der Anleger wird bevormundet und dezentrale Projekte werden verhindert. Den Nutzen haben die großen Anbieter.“

Zentraler Stein des Anstoßes: Sogenannte „Ein-Objekt-Fonds“ will das Finanzministerium verbieten. Gerade diese sind jedoch die klassischen Anlageobjekte von Bürgerenergieanlagen, die eben ein Windrad oder ein Solardach bauen. Eine Risikostreuung ist hier weder möglich noch notwendig, stellen die Bürgerenergieprojekte doch nachweislich wenig riskante Finanzanlageprodukte dar. Ein weiterer Knackpunkt ist die Beschränkung der Fremdfinanzierung auf 40 Prozent. Die Einbindung von KfW-Fördermitteln ist so nicht mehr möglich. Auf diese Weise sind Bürgerenergieprojekte in den meisten Fällen nicht mehr finanzierbar. Schlicht unmöglich wird es jedoch für regionale Projekte, die hohen Anforderungen an Berichts- und Beweispflichten, Kapitalanforderungen oder Risikocontrolling zu erfüllen, wenn sie international agierenden Investmentgesellschaften gleichgestellt werden.

Der fesa e.V. fordert die Bundesregierung auf, den am vergangenen Donnersag im Bundestag vorgelegten Entwurf dringend nachzubessern. Nico Storz: „Vor eineinhalb Jahren erklärte die Bundesregierung lautstark die Energiewende. Es ist keine zwölf Monate her, dass Bundeskanzlerin Merkel die Bedeutung der Energiegenossenschaften für die Energiewende hervorhob. Nur wenige Monate später legt ihr Finanzminister einen Gesetzesentwurf vor, der bürgerschaftliches Engagement für Erneuerbare Energien im Keim erstickt. Die Halbwertszeit der politischen Aussagen dieser Regierung zur Energiewende wäre ein Traum für jeglichen Atommüll.“

Die Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, ihre Abgeordneten über die bevorstehende Gesetzesnovelle zu informieren und Druck auszuüben, sodass die notwendigen Änderungen rechtzeitig eingearbeitet werden können. Unter www.fesa.de kann ein Vordruck bezogen werden, welcher als Vorlage für die Anschreiben genutzt werden kann. 

Über den fesa e.V.
1994 wurde vom fesa e.V. auf dem Pressehaus Freiburg die erste große Solaranlage Deutschlands ans Netz gebracht - zu 100 Prozent bürgerfinanziert. Bis heute unterstützt und fördert der Verein die dezentrale und demokratische Energiewende mit Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen und zahlreichen Projekten in der Region.

Quelle: fesa e.V.
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