Artikel vom 04.03.2013, Druckdatum 22.11.2024

Bundesregierung will Bürgerbeteiligung bei Energiewende erschweren

Bislang haben engagierte Privatpersonen ganz erheblich zum Ausbau der Erneuerbaren Energien beitragen können. Doch die Bundesregierung plant jetzt ein Gesetz, das die Bürgerbeteiligung bei der Energiewende entscheidend erschwert. Sollte sich der Vorschlag durchsetzen, werden kleine und ökologisch ausgerichtete Projekte vor hohen Hürden stehen. Dagegen können kapitalkräftige Großinvestoren die Auflagen vergleichsweise leicht erfüllen.

„Bürgerbeteiligung und Teilhabe sind zentrale Voraussetzung für die Akzeptanz der Energiewende“, erklärt Marcel Keiffenheim, Leiter Energiepolitik bei Greenpeace Energy. 

Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt betreibt die Bundesregierung ein Gesetzgebungsverfahren, das strengere Regeln für Manager von „Alternativen Investmentfonds“ vorsieht. Bundesfinanzminister Schäuble will damit den Schutz von Anlegerinnen und Anlegern verbessern. Allerdings baut der aktuelle Entwurf neue Hürden bei der Finanzierung der Energiewende auf, die vor allem für Bürgerwindparks und Solargenossenschaften nur schwer zu überwinden sind. 

Das Gesetz legt unter anderem fest, dass der nötige Eigenkapitalanteil bei neuen Anlagen auf 40 Prozent steigt. Etliche kleinere Projekte brauchen jedoch mehr Fremdkapital und könnten sich nicht mehr finanzieren. Weiter schreibt das Gesetz einen Mindestanteil von Privatanlegerinnen und -anlegern in Höhe von 20.000 Euro vor. Klassische Bürgerbeteiligungen liegen aber weit unter dieser Summe. 

Hinzu kommen hohe Auflagen für Genossenschaften, die ihre Rechtsform umwandeln müssten. Laut Gesetzentwurf dürfen nur Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder Kommanditgesellschaften geschlossene Fonds betreiben. 

Die Energie-Genossenschaft Greenpeace Energy befürchtet, dass mit dem neuen Recht die Möglichkeiten von Bürgerengagement erheblich beschnitten werden. Zumindest bei dezentralen Erneuerbare-Energie-Projekten sind neue Auflagen zum Anleger/innen-Schutz gar nicht notwendig, da diese Anlagen dank des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ohnehin eher geringe Risiken aufweisen. 

Mit einem Schreiben an Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages will die Energie-Genossenschaft daher grundlegende Änderungen des geplanten Gesetzes erreichen. 

Quelle: Greenpeace Energy
                                                                 News_V2