Artikel vom 08.03.2013, Druckdatum 29.03.2024

„Die EWS freuen sich“

Als einer der ersten Energieversorger haben sich die Elektrizitätswerke Schönau juristisch gegen die Befreiung energieintensiver Unternehmen von den Netzkosten gewehrt. Am 7. März 2013 kippte das Oberlandesgericht Düsseldorf die Netzentgeltbefreiung als rechtlich nicht zulässig und hob die entsprechenden Ausführungsbestimmungen der Bundesnetzagentur auf.

Der Bundestag hatte 2011 in einer Verordnung beschlossen, dass sich Strom intensive Unternehmen unter gewissen Voraussetzungen von den Netzentgelten vollständig befreien lassen können. Diese Netzkosten werden bisher bei den übrigen Stromkundinnen und -kunden als zusätzliche Umlage auf den Strompreis aufgeschlagen. Dies hatte zu großem Unmut bei den Stromkundinnen und -kunden geführt und die Elektrizitätswerke Schönau veranlasst, beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde einzulegen.

Die Entscheidung des OLG Düsseldorf wird noch verstärkt durch die Meldung der EU-Kommission in Brüssel, die für die Bürgerinnen und Bürger teure Befreiung von Netzentgelten stromintensiver Betriebe auf den Prüfstand zu stellen, da es sich hier um unerlaubte Beihilfen für die Industrie handele.

„Die EWS freuen sich“, so Ursula Sladek, „dass unsere Einwände gegen die rechtliche Zulässigkeit der sogenannten § 19 Umlage bestätigt wurden. Dies führt nicht nur zu einer gerechteren Kostenverteilung der Energieversorgung, sondern hat auch direkte ökologische Folgen: Industrieunternehmen werden nicht mehr ermutigt, extra viel Strom zu verbrauchen, um dadurch in den Genuss einer Netzentgeltbefreiung zu kommen“. 

Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Deutschland durch seine Energiewende und den starken Ausbau der Erneuerbaren Energien nicht nur an der deutschen, sondern auch an der europäischen Strombörse für sinkende Strompreise sorgt. Daher profitieren auch die Unternehmen im europäischen Ausland, wie zum Beispiel in Frankreich oder Polen von der deutschen Energiewende. 

Quelle: Elektrizitätswerke Schönau Vertriebs GmbH, Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
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