Artikel vom 28.03.2013, Druckdatum 22.11.2024 | |
Photovoltaik-Anlagen: Wohngebäudeversicherung nicht immer ausreichend Die Zurich Versicherung weist darauf hin, dass hingegen vieler Annahmen eine Wohngebäudeversicherung Schäden an Photovoltaik Anlagen nicht komplett abdeckt. Betreiberinnen und Betrieber sollten sich daher über einen gesonderten Schutz für Photovoltaik Anlagen informieren. Vor dem Hintergrund steigender Energiepreise gewinnt Solarenergie immer mehr an Bedeutung. So war 2012 laut dem Bundesverband Solarwirtschaft das Rekordjahr schlecht hin, in dem Bürger in Deutschland mit 1,3 Millionen Photovoltaikanlagen Strom im Wert von 28 Millionen Euro erzeugt haben. Als Betreiber einer Photovoltaikanlage will man von der ins öffentliche Netz eingespeisten Energie profitieren und bei Schäden an der Anlage nicht noch drauf zahlen. Private Haushalte die sich für eine eigene Photovoltaikanlage entscheiden, sollten sich daher gegen finanzielle Verluste durch Schäden und Ertragsausfall schützen. „Eine spezielle Solar- oder Photovoltaik Versicherung bietet einen deutlich höheren Leistungsumfang als eine normale Wohngebäudeversicherung“, erklärt Tilo Schumann, Experte bei Zurich. „Besitzerinnen und Besitzer einer Photovoltaik Anlage sollten darauf achten, dass der Versicherungsschutz bei Überspannungsschäden jeder Art sowie Kurzschluss-, Überstrom-, Konstruktions-, Material-, Ausführungs- und Bedienungsfehler, bis hin zur Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter an der Anlage mitinbegriffen ist“, empfiehlt Schumann. Da Besitzerinnen und Besitzern einer Photovoltaik Anlage der ins öffentliche Netz eingespeiste Solarstrom vergütet wird, kann es durch den Ausfall einer Photovoltaik Anlage zum Ertragsausfall kommen. „Für diesen Fall raten wir auch darauf zu achten, dass Ertragsausfälle für einen bestimmten Zeitraum über die Versicherung abgedeckt sind“, so Schumann weiter. Quelle: Zurich Gruppe Deutschland |