Artikel vom 10.04.2013, Druckdatum 22.11.2024 | |
Bund und Länder einigen sich auf Vorgehen für Standortauswahlgesetz Bund, Länder und Parteien haben sich darauf verständigt, dass so schnell wie möglich ein Entwurf für ein Standortauswahlgesetz für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle in den Bundestag eingebracht und noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden soll. Das Standortauswahlverfahren soll eine pluralistisch besetzte Bund-Länder-Kommission, bestehend aus 24 Mitgliedern, vorbereiten. Diese soll bis Ende 2015 Vorschläge erarbeiten, u. a. zu den Sicherheitsanforderungen sowie wirtsgesteinsspezifische Ausschluss- und Auswahlkriterien. Dazu erklärt Bundesumweltminister Peter Altmaier: „Mit der heutigen Verständigung haben wir einen Durchbruch erzielt, nach dem Ausstieg aus der Kernenergie auch die Suche nach einem Endlager im gesamtgesellschaftlichen Konsens zu lösen. Damit werden wir jetzt auch den seit Jahrzehnten bestehenden Konflikt um ein atomares Endlager beenden. Die Verständigung über die Parteigrenzen und Länder hinweg ist möglich geworden, weil alle Beteiligten sich ihrer Verantwortung bewusst waren und sind und im Geist des Konsenses Kompromissbereitschaft gezeigt haben. Es zeigt auch, dass die Politik handlungsfähig ist und schwierige Fragen lösen kann, wenn Vertrauen hergestellt ist.“ Das Standortauswahlverfahren soll eine pluralistisch besetzte Bund-Länder-Kommission, bestehend aus 24 Mitgliedern, vorbereiten. Diese soll bis Ende 2015 Vorschläge erarbeiten, u. a. zu den Sicherheitsanforderungen sowie wirtsgesteinsspezifische Ausschluss- und Auswahlkriterien. Die Entscheidung über die einzelnen Schritte des Auswahlverfahrens trifft der Bundestag per Gesetz, dazu gehören am Ende des Verfahrens auch die Beschlüsse über Standorte für über- und untertägige Erkundungen. Bei der Entscheidung über die unterirdisch zu erkundenden Standorte soll auch gerichtlicher Rechtsschutz gewährt werden. Die Beteiligten verständigten sich darauf, dass die Castor-Transporte nach Gorleben eingestellt werden sollen. In den nächsten Wochen sollen die Voraussetzungen dafür geklärt werden, dass die im Ausland lagernden radioaktiven Abfälle in andere Zwischenlager gebracht werden können. Darüber sollen auch Gespräche mit den Betreibern geführt werden. Die bergmännische Erkundung in Gorleben soll beendet werden, auch auf die Einrichtung eines Forschungslabors dort soll verzichtet werden. Einig waren sich die Gesprächsteilnehmer darüber hinaus, dass keine hochradioaktiven Abfälle zur Endlagerung exportiert und ins Ausland gebracht werden. Das Prinzip der Inlandslagerung bleibt unberührt. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs: 1. Grundsätze - Suche nach einer Lösung für den sicheren Verbleib der hochradioaktiven Abfälle im nationalen Konsens - Lösung der Aufgabe in einer Generation - Entsorgung der in Deutschland angefallenen Abfälle in Deutschland entsprechend dem Prinzip der nationalen Verantwortung - Standortauswahl soll am Kriterium der bestmöglichen Sicherheit orientiert und wissenschaftsbasiert sein - Transparenz und Partizipation der Bürgerinnen und Bürger bei allen Verfahrensschritten als notwendige Voraussetzung einer von breiter Übereinstimmung getragenen Entscheidung - Wesentliche Entscheidungen durch Beschluss des Bundestages und Bundesrates 2. Zentrale Regelungen - Durchführung einer neuen Standortsuche nach dem Prinzip der „weißen Landkarte“ - Keine Vorfestlegungen durch Ausschluss einzelner Standorte (wie z. B. Gorleben) - Durchführung der Standortsuche in einem demokratisch legitimierten, nachvollziehbaren schrittweisen Verfahren auf der Grundlage fachlich begründeter Kriterien 3. Verfahrensabschnitte - Evaluierungsphase zur Überprüfung der gesetzlichen Regelungen und Festlegung grundlegender Kriterien - Ermittlung in Betracht kommender Standortregionen, über- und untertägige Erkundung, Standortvergleich und Standortvorschlag, Standortfestlegung durch Bundesgesetz - Planfeststellungsverfahren zur Sicherheitsprüfung an dem festgelegten Standort - Ggf. Errichtung des Endlagers nach gerichtlicher Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses 4. Verfahrensbeteiligte - Bund-Länder-Kommission (24 Mitglieder) - Vorhabenträger (BfS) - Regulierungsbehörde (neu zu errichten) - Gesellschaftliches Begleitgremium Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) |