Artikel vom 06.05.2013, Druckdatum 22.11.2024 | |
Verbraucherzentrale mahnt Care Energy ab Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die unter der Marke Care Energy handelnden Unternehmen wegen unzulässiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen und unlauterer Werbung abgemahnt. Care Energy locke Kunden mit Strompreisen von knapp 20 Cent pro Kilowattstunde. Problematisch dabei: Mit wem Verbraucherinnen und Verbraucher tatsächlich einen Vertrag abschließen, sei unklar, so der vzbv. Sowohl auf der Internetseite als auch in der Korrespondenz zwischen Care Energy und den Kunden fehlen demnach konkrete Angaben über den Vertragspartner und den genauen Vertragsinhalt. Das Impressum der Website liste sieben verschiedene Firmen auf, die Auftragsbestätigung nenne zwei Unternehmen. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen werde eine weitere Firma genannt. Immer wieder tauche dabei der Name der mk-group auf, so die Verbraucherzentrale in einer Pressemitteilung. Dennoch können Verbraucherinnen und Verbraucher aus diesen Angaben nach Ansicht des vzbv nicht erkennen, mit wem sie einen Vertrag haben. Diese Praxis hat der vzbv nun beanstandet, denn nach seiner Auffassung müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher wissen, wer ihr Vertragspartner ist und welche Leistungen ihnen vertraglich zustehen. „Der Vertrag von Care Energy ist für die Verbraucherinnen und Verbraucher schwer zu verstehen“, so Gerd Billen, Vorstand des vzbv. Der Anbieter betreibe ein Contracting-Modell, bei dem die Kunden einem Unternehmen der mk-group ihren Hausanschluss übertragen. Der vzbv befürchte, dass die Schutzrechte aus dem Energiewirtschaftsgesetz damit für die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht mehr greifen. Im Auftragsformular versteckt sich nach Aussage der vzbz eine tückische Vollmachtsklausel. Verbraucherinnen und Verbraucher erteilen der Firma mk-power damit umfangreiche Befugnisse, Verträge in ihrem Namen abzuschließen und zu kündigen. Zusätzlich enthalten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Belieferung mit Strom“ aus Sicht des vzbv unter anderem ein unklar formuliertes Preiserhöhungsrecht und einen unbestimmten Liefertermin. Außerdem können die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auch ohne Zustimmung der Kunden an Unternehmen der mk-group sowie an deren nicht genannte regionale Partner übertragen werden. vzbv-Vorstand Gerd Billen mahnt zur Vorsicht: „Günstige Strompreise liegen zwar im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher. Doch die beiden Großinsolvenzen von TelDaFax und FlexStrom haben gezeigt, dass nicht jedes günstig erscheinende Angebot auf dem Energiemarkt vorteilhaft für Verbraucherinnen und Verbraucher ist.“ Die Zahl der Verbraucherinnen und Verbraucher, die unseriöse Anbieter fürchten, hat sich im Jahr 2012 fast verdoppelt. 49 Prozent der Haushaltskunden nennen dies als wichtigsten Grund, der sie von einem Wechsel ihres Stromanbieters abhält. Der vzbv sieht deshalb auch den Staat in der Pflicht. Gerd Billen fordert: „Die Bundesnetzagentur muss mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln dazu beitragen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher den Anbietern auf dem Energiemarkt wieder vertrauen können“. Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) |