Artikel vom 28.05.2013, Druckdatum 22.11.2024 | |
EU ProSun: Kurze Begriffsklärung zum Thema Protektionismus Anlässlich der Gespräche zwischen Bundeskanzlerin Merkel und dem chinesischen Ministerpräsidenten Li Keqiang, bei denen beide vor Protektionismus im internationalen Handel gewarnt haben, möchten die von chinesischem Dumping betroffenen deutschen und europäischen Photovoltaik Hersteller zur Begriffsklärung beitragen. In einer Pressemitteilung erklärt die Industrieinitiative EU ProSun, die die Interessen von über 40 Solarherstellern in Europa, darunter die große Mehrheit der deutschen Solarindustrie, vertritt, Protektionismus IST NICHT, ... - wenn man einfach nur geltendes Handelsrecht anwendet. - wenn gegen handelsverzerrende Praktiken vorgegangen wird. - Exportsubventionen Chinas auf WTO-Konformität zu prüfen. - Maßnahmen auf Grundlage der WTO-Ordnung zu ergreifen, so wie sie jetzt die EU-Kommission vorgeschlagen hat, um Dumping zu unterbinden. Protektionismus IST aber, ... - seiner eigenen Industrie illegale Vorteile gegenüber anderen zu verschaffen. - den eigenen Markt abzuschotten. - eigene Unternehmen zu subventionieren, damit sie Produkte unter Herstellungskosten verkaufen können. - seine eigene Export-Solarindustrie mit rund 200 Milliarden Euro zu fördern und im eigenen Land nur Solarinstallationen im Wert von rund 10 Milliarden zuzulassen. - im Rahmen von Fünf-Jahres-Plänen massive Überkapazitäten aufzubauen, die zu Überproduktionen führen und den Markt überschwemmen (Produktionskapazität Solarmodule China 60 GW, weltweite Nachfrage 30 GW). - mit Staatsbankkrediten das eigene Auslandsgeschäft anzukurbeln. - mit allen Mitteln zu verhindern versuchen, dass geltendes Handelsrecht angewandt wird. Das Welthandelsrecht verbiete explizit Dumping und unzulässige Exportsubventionen und sehe dagegen kompensatorische Zölle vor, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Vereinfacht sei das wie beim Doping. Das sei auch verboten und keiner würde hier von Protektionismus sprechen. Nur, dass hier der gedopte Sportler sogar gesperrt werde. Im Handelsrechtskontext bekomme er nur einen Zeitabzug, und zwar genau in der Höhe, wie ihn das Doping zuvor schneller gemacht hat. Androhung von Vergeltungsmaßnahmen, Einschüchterungsversuche etc. würden übrigens ebenso wie Dumping und illegale Subventionen gegen die geltenden WTO-Regeln verstoßen, so die Initiative weiter. Wie funktionieren Verhandlungen, wie sie von Deutschland gefordert werden? Wesentliche Voraussetzung für Verhandlungen in einem laufenden Antidumpingverfahren ist die Verhängung von vorläufigen Antidumpingzöllen durch die Europäische Kommission. Vorher sind nach EU-Recht Verhandlungen über Preise und Marktverhalten gar nicht zulässig. Verhandlungsgrundlage ist das Maß der Schädigung durch das festgestellte Dumping. Im Solarfall wären die EU und die Regierung der Volksrepublik China bzw. die chinesischen Solarhersteller Verhandlungspartner. Das Verhandlungsergebnis kann eine Verpflichtungsvereinbarung (sogenanntes „Undertaking“) sein. Diese Verpflichtung muss nach Vorgaben der EU-Antidumpingrichtlinie geeignet sein, die schädigende Wirkung des Dumpings zu beseitigen. Solange sich chinesische Anbieter dann an diese Verpflichtung halten, können die Zölle ausgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund ist die Verhängung vorläufiger Antidumpingzölle durch die EU-Kommission rechtlich unerlässlich. Im Übrigen wären Verhandlungen mit China sonst auch wertlos, denn ohne ein Druckmittel hätte China erst gar keinen Grund, überhaupt zu Verhandlungen zu erscheinen, heißt es in der Pressemitteilung abschließend. Quelle: EU ProSun |