Artikel vom 05.06.2013, Druckdatum 29.03.2024

SolarWorld AG lädt zu den zweiten Versammlungen ihrer Anleihegläubiger ein

Die SolarWorld AG lädt zu den zweiten Anleihegläubigerversammlungen am 8. bzw. 9. Juli 2013 in Bonn ein. Wesentliches Ziel der Versammlungen soll jeweils die erneute Beschlussfassung über die Bestellungen eines gemeinsamen Vertreters aller Anleihegläubiger für beide SolarWorld-Anleihen sein, so das Photovoltaik Unternehmen in einer Pressemitteilung.

Die ersten Anleihegläubigerversammlungen am 22. bzw. 23. Mai 2013 waren wie bekannt nicht beschlussfähig, um einen gemeinsamen Vertreter/Vertreterin zu bestimmen, da erwartungsgemäß in beiden Fällen das erforderliche Quorum von 50 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen nicht erreicht wurde. Für die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters sind deswegen jeweils die zweiten Gläubigerversammlungen notwendig, die erneut für beide Anleihen separat durchgeführt werden. Die Aufgabe des gemeinsamen Vertreters/Vertreterin ist es, die Interessen aller Anleihegläubiger zu bündeln und zu vertreten. Die zweiten Gläubigerversammlungen werden in jedem Fall beschlussfähig sein, da kein Quorum für die Beschlussfassung über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters/Vertreterin erforderlich ist, heißt es in der Pressemitteilung weiter.

Der Vorstand der SolarWorld AG wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der zweiten Gläubigerversammlungen darüber hinaus über den Stand des finanziellen Restrukturierungsprozesses der Gesellschaft berichten. Das Restrukturierungskonzept wird zurzeit noch in allen Details ausgearbeitet. Die SolarWorld AG geht davon aus, den Anleihegläubigern in den nächsten Wochen ein konkretes Angebot unterbreiten zu können. Beschlüsse darüber sollen auf weiteren Gläubigerversammlungen gefasst werden. Die SolarWorld AG bemüht sich eigenen Angaben zufolge darum, dass diese Versammlungen ebenfalls am 8. bzw. am 9. Juli 2013 im Anschluss an die Gläubigerversammlungen zur Wahl der gemeinsamen Vertreter/Vertreterin stattfinden können, um den Aufwand für alle Seiten möglichst gering zu halten.

Die zweiten Anleihegläubigerversammlungen zur jeweiligen Bestellung eines gemeinsamen Vertreters werden an folgenden Terminen stattfinden:

Montag, 8. Juli 2013: Anleihe ISIN XS0641270045 (2011/2016)
Dienstag, 9. Juli 2013: Anleihe ISIN XS0478864225 (2010/2017)

Beide Veranstaltungen beginnen um 10:00 Uhr. Einlass ist jeweils ab 8:30 Uhr.
Veranstaltungsort ist jeweils das „Wasserwerk“/ World Conference Center Bonn (WCCB),
Hermann-Ehlers-Straße 29, 53113 Bonn

Die Einladungen und Teilnahmebedingungen stehen den Anleihegläubigern auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.solarworld.de/glaeubigerversammlung zur Verfügung.

Wer nicht persönlich an den Versammlungen teilnehmen kann, hat die Möglichkeit, einen Dritten oder alternativ einen Stimmrechtsvertreter der SolarWorld AG zu bevollmächtigen. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft wird nach ausdrücklicher Weisung des Vollmachtgebers abstimmen. Die Vollmachtsformulare stehen ebenfalls auf der Internetseite der SolarWorld AG unter www.solarworld.de/glaeubigerversammlung zur Verfügung.

Darüber hinaus bietet die SolarWorld AG auch den Anleihegläubigern, die an den zweiten Gläubigerversammlungen im Juli nicht teilnehmen, die Möglichkeit, sich über zukünftige Versammlungstermine im Rahmen des Restrukturierungsprozesses direkt zu informieren. Dafür sollten sich die Anleihegläubiger bei der von der SolarWorld beauftragten Haubrok Corporate Events GmbH per E-Mail unter Angabe der Stückzahlen der Anleihe registrieren: meldedaten@haubrok-ce.de.

Quelle: SolarWorld AG

Alle Angaben ohne Gewähr

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