Artikel vom 17.06.2013, Druckdatum 25.11.2024 | |
Standortgemeinden profitieren künftig stärker von Photovoltaik-Parks Die Solarwirtschaft begrüßt die jüngste Entscheidung des Bundesrates, nach der Gewerbesteuereinnahmen aus Photovoltaik Parks künftig zum überwiegenden Teil an die Standortgemeinde fließen. „Dies stärkt die Identifikation von Bürgerinnen und Bürgern mit großen Energiewende-Projekten“, erklärt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. Der Branchenverband hatte sich lange dafür eingesetzt, dass Kommunen, auf deren Gebiet Photovoltaik Parks errichtet werden, auch von den Steuereinnahmen profitieren. Bislang fließen die Einnahmen aus der Gewerbesteuer allein an die Gemeinde, in der der Solaranlagenbetreiberinnen und -betreiber ansässig ist. Zukünftig sollen 70 Prozent der Gewerbesteuereinnahmen der Standortgemeinde und 30 Prozent der Betreibergemeinde zugutekommen. Die Regelung gilt zunächst für die nach dem 30. Juni 2013 in Betrieb genommenen Solarstromanlagen. Nach einer Übergangszeit von zehn Jahren wird sie auf alle Solarstromanlagen ausgeweitet. Grund: Den beteiligten Kommunen soll ausreichend Zeit gegeben werden, um sich auf die geänderte Rechtslage einzustellen. Die Akzeptanz für die Errichtung von Photovoltaik Parks ist in der Bevölkerung schon heute sehr hoch: 77 Prozent der Bürgerinnen und Bürger befürworten die Stromerzeugung aus Solarstromparks in der Nachbarschaft. Zum Vergleich: Ein Kohlekraftwerk stößt nur bei 9 Prozent der Anwohnerinnen und Anwohner auf Akzeptanz. Dies ergab eine Repräsentativbefragung von TNS Infratest Ende letzten Jahres im Auftrag der Agentur für Erneuerbare Energien. Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft e.V. |