Artikel vom 19.06.2013, Druckdatum 25.11.2024

Neuer BSW-Leitfaden informiert künftige Solarstrom-Lieferanten

Steigende Stromtarife bei immer weiter sinkenden Erzeugungskosten für Solarstrom befördern den Trend hin zu mehr Selbstnutzung und -vermarktung von Photovoltaik Strom ebenso wie die im nächsten Jahr in Deutschland in Kraft tretende anteilige Förderkappung bei größeren Photovoltaik Anlagen. Wer Solarstrom-Versorgerin oder -Versorger werden will, muss jedoch einige Voraussetzungen erfüllen und die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen. Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) hat daher in Zusammenarbeit mit Fachanwälten einen neuen Wegweiser erstellt, der ab sofort über den Verband bezogen werden kann.

Immer mehr Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaik Anlagen denken derzeit ernsthaft darüber nach, Solarstrom nicht nur verstärkt selbst zu nutzen, sondern auch an Nachbarn oder Mieter zu vermarkten. „Betreiberinnen und Betreiber von Solarstromanlagen werden zukünftig zu Nahstromversorgern. Es wird immer attraktiver, Nachbarn oder Mieter mit günstigem solaren Überschussstrom zu versorgen“, prognostiziert Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. 

Der Leitfaden „Photovoltaik - Stromlieferung und neue Geschäftsmodelle“, der ab sofort über die Internetseite des Verbandes bezogen werden kann, erläutert eingehend das Geschäftsmodell der solaren Direktvermarktung und bietet praktische Handreichungen wie zum Beispiel einen von Experten geprüften Muster-Stromliefervertrag und eine Muster-Stromrechnung für die Stromabrechnung mit Dritten. Diese Handreichungen ersparen eine individuelle und teure Rechtsberatung. 

Solarstrom vom Dach kostet aktuell nur noch rund 15 Cent pro Kilowattstunde. Der Verbraucherstromtarif schlägt hingegen mit 25 bis 30 Cent pro Kilowattstunde zu Buche, Tendenz weiter steigend. Da liegt es nahe, überschüssigen Solarstrom direkt an Abnehmerinnen und Abnehmer in der Nähe zu verkaufen. Neue Geschäftsmodelle wie der Stromverkauf an Nachbarn werden interessanter, weil die Einspeisevergütung für Solarstrom durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) monatlich sinkt. 

Zudem erhalten Photovoltaik Anlagen mit einer Nennleistung von zehn bis 1.000 Kilowatt ab Januar 2014 nur noch für 90 Prozent des erzeugten Stroms eine EEG Vergütung. Diese Regelung gilt auch für Solarstromanlagen, die seit dem 1. April 2012 in Betrieb gegangen sind. Von der derart gekappten Solarstromvergütung sind damit bereits rund 6.000 Solarstromanlagen mit einer installierten Leistung von rund drei Gigawatt betroffen. Für diese Solarstromanlagen kann die wirtschaftliche Vermarktung des 10-Prozent-Anteils an Dritte ebenfalls eine Lösung sein. 

Neben der Vermarktung überschüssigen Solarstroms könnte es sich in naher Zukunft nach Einschätzung des BSW-Solar unter Umständen lohnen, auch größere Anteile des selbst erzeugten Ökostroms zu verkaufen. Denkbar sei auch eine Versorgung von Nachbargrundstücken über Direktleitungen oder Modelle, bei denen Dritte zum Beispiel auf dem Dach eines Mietwohnblocks eine größere Solarstromanlage errichten und den Bewohnern Solarstrom anbieten. 

Bereits 1,3 Millionen Privatpersonen und Unternehmen erzeugen Sonnenstrom in Deutschland. Viele von ihnen könnten zukünftig zu Stromlieferanten werden. „Die Photovoltaik demokratisiert damit nicht nur die Stromerzeugung, sondern jetzt auch schrittweise die Stromversorgung“, so Körnig. 

Der neue BSW-Leitfaden klärt über Rechte und Pflichten von Solarstrom-Lieferanten auf und informiert über wesentliche Rahmenbedingungen. Wichtige Themen sind Rechnungsstellung, Steuern und Abgaben, vergüteter Überschussstrom und vieles mehr. Ferner erläutert der Leitfaden, was bei neuen Geschäftsmodellen, wie z.B. dem Anlagenpachtmodell, zu beachten ist. 

Der im Leitfaden enthaltene Mustervertrag deckt die gängigsten Lieferverhältnisse von Solarstromproduzent/innen und Stromkund/innen in der Nahstromversorgung ab. Drei Voraussetzungen müssen dabei erfüllt sein: Anlagenbetreiber/innen und Stromverbraucher/innen sind nicht identisch, die Stromlieferung erfolgt ohne die Nutzung des öffentlichen Stromnetzes und der Stromverbraucher ist Letztverbraucher oder Haushaltskunde. Das können Privatpersonen, Mieter/innen oder Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von maximal zehn Megawatt sein. Der Mustervertrag kann auch für die Belieferung größerer Unternehmen oder andere Geschäftsmodelle (z.B. solares Grünstromprivileg) genutzt werden. Wie der Vertrag dann angepasst werden muss, erklärt der Leitfaden ebenfalls. 

Lieferumfang und Bestellung:
Der 47-seitige Leitfaden und der Muster-Stromliefervertrag werden zusammen mit einem Mustervertrag für die Dachnutzung (auch einzeln käuflich zu erwerben) sowie einer Musterstromrechnung geliefert. Das Paket kann im Online-Shop des BSW-Solar (www.bsw-solar-shop.de) für 289 Euro inklusive MwSt. erworben werden. Mitglieder des Bundesverbandes Solarwirtschaft erhalten einen Rabatt von 25 Prozent - für sie kostet das Paket 216,75 Euro. 

Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft e.V.
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