Artikel vom 15.07.2013, Druckdatum 24.11.2024 | |
EU-Kommission eröffnet zwei Konsultationen zur Umweltpolitik Die Europäische Kommission bittet in zwei öffentlichen Konsultationen zur Umweltpolitik seit heute um die Meinungen von Bürgerinnen und Bürgern, Behörden, Interessenträgern, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen. Zum einen geht es um die Verschwendung von Lebensmitteln und die Nachhaltigkeit von Erzeugung. Außerdem hat die EU-Kommission eine öffentliche Konsultation darüber eingeleitet, wie sich der Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten verbessern lässt. Zum einen geht es um die Erzeugung und den Verbrauch von Lebensmitteln. 89 Millionen Tonnen Lebensmittel werden in Europa jedes Jahr weggeworfen. Die Europäische Kommission möchte das ändern und fragt noch bis 1. Oktober nach Vorschlägen, wie die Verschwendung von Lebensmitteln verhindert und die Nachhaltigkeit von Erzeugung, Lebensmittelketten und Verbrauchsmustern gefördert werden kann. EU-Umweltkommissar Janez Potoènik sagte zur Lebensmittelverschwendung: „Das ist moralisch und wirtschaftlich inakzeptabel und umso schrecklicher, wenn man bedenkt, welche Mengen von Ressourcen verbraucht wurden, um diese 89 Millionen Tonnen zu produzieren. Auch diese Ressourcen werden von uns verschwendet. Irgendetwas stimmt nicht mit dem System.“ Außerdem hat die EU-Kommission eine öffentliche Konsultation darüber eingeleitet, wie sich der Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten verbessern lässt. Das Recht, gegen Entscheidungen und Unterlassungen der Behörden vorzugehen, die mit dem Umweltrecht mutmaßlich nicht im Einklang stehen, ist eine internationale Verpflichtung. Bei der Konsultation, die bis 23. September läuft, sollen Meinung darüber eingeholt werden, was auf EU-Ebene getan werden sollte, um bestehende Rechtsvorschriften zu ergänzen oder zu präzisieren und um einen gerechten und wirksamen Zugang zu den nationalen Gerichten in Umweltangelegenheiten zu gewährleisten. Janez Potoènik erklärte dazu: „Es ist sehr wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger sowie Nichtregierungsorganisationen aktiv zum Schutz der Umwelt beitragen können. Wie Generalanwältin Eleanor Sharpston so schön sagte: ,Der Fisch kann nicht vor Gericht ziehen‘.“ Zu den Konsultationen gelangen Sie hier und hier. Quelle: Europäische Kommission |