Artikel vom 23.07.2013, Druckdatum 26.12.2024

Marktprämie: Fast die Hälfte der Erneuerbaren Energien bereits in Strommarkt integriert

Immer mehr Erzeugerinnen und Erzeuger von erneuerbarem Strom vermarkten ihren Strom direkt. Fast die Hälfte des Stroms aus Erneuerbaren Energien wird nach neuesten Zahlen der Übertragungsnetzbetreiber vollständig an der Strombörse gehandelt und ist so voll in den Wettbewerb am Großhandelsmarkt für Strom integriert. Eineinhalb Jahre nach der Einführung der sogenannten Marktprämie mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und nur sechs Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Managementprämien-Verordnung zeigen sich damit laut Bundesumweltministerium deutliche Erfolge.

Bundesumweltminister Peter Altmaier lobte die Entwicklung: „Mit der Einführung der Marktprämie im letzten Jahr hat das Bundesumweltministerium seine Hausaufgaben gemacht. Ein erheblicher Teil der Erneuerbare Energien-Anlagen übernimmt im Markt inzwischen die gleiche Verantwortung wie vorher nur konventionelle Kraftwerke. Jetzt müssen konventionelle Erzeuger und die Nachfrager ihren Teil zu einem flexibleren Stromsystem beitragen!“ 

Die Marktprämie gleicht die Differenz zwischen der Vergütung, die nach dem EEG für Strom aus Erneuerbaren Energien gezahlt wird, und dem durchschnittlichen Marktpreis aus. Die Erzeugerinnen und Erzeuger verzichten damit auf die Einspeisevergütung Die Marktprämie setzt so Anreize, Strom verstärkt dann einzuspeisen, wenn er gebraucht wird – der Marktpreis also über dem Durchschnitt liegt. 

Im Gegenzug müssen Betreiberinnen und Betreiber von Anlagen, die Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugen und die Marktprämie in Anspruch nehmen, in gleichem Maß Verantwortung übernehmen wie die Betreiberinnen und Betreiber konventioneller Kraftwerke: Sie verkaufen ihren Strom selbständig oder mit Hilfe von spezialisierten Stromhändlern im Wettbewerb am Großhandelsmarkt, erstellen dafür Prognosen, melden so genannte Fahrpläne an und müssen für diese gerade stehen. Zudem bieten Betreiberinnen und Betreiber von Biomasseanlagen Regelenergie an. Sie tragen so dazu bei, dass mittelfristig zunehmend auf die Mindesteinspeisung aus CO2-intensiven konventionellen Kraftwerken (sog. must run) verzichtet werden kann.

Insgesamt sind derzeit etwa 70 Unternehmen und Stromhändlerinnen und Stromhändler an der Strombörse mit der Direktvermarktung von Strom aus Erneuerbaren Energien aktiv. Die Entwicklung zeigt laut Bundesumweltministerium zudem, dass Anbieterinnen und Anbieter von Strom aus Erneuerbaren Energien jetzt auf negative Preise am Großhandelsmarkt reagieren und ihre Anlagen in solchen Fällen drosseln. Zuletzt am 16. Juni diesen Jahres, als ein Überangebot an Strom vorhanden war und die Preise für Strom unter Null Euro pro Kilowattstunde sanken, haben mehr als 3.200 Megawatt Erneuerbare Energien - das entspricht der Leistung von etwa 1.500 modernen Windenergieanlagen oder drei großen Braunkohlekraftwerken – ihre Erzeugung gedrosselt und so Kosten in Millionenhöhe gespart, berichtet das Bundesumweltministerium. 

Die Fraunhofer-Institute für System- und Innovationsforschung (Fh ISI), für Windenergie und Energiesystemtechnik (Fh IWES), das Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität (IKEM) und die Rechtsanwaltskanzlei BeckerBüttnerHeld (BBH) haben im Auftrag des Bundesumweltministeriums die Erfahrungen mit der Marktprämie evaluiert.

Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)

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