Artikel vom 26.07.2013, Druckdatum 25.11.2024 | |
Immer mehr billiger Braunkohlestrom gefährdet Stromnetz für die Energiewende Die Netzentwicklungsplanung für die Energiewende gerät ins Zwielicht, weil die schwarz-gelbe Bundesregierung dem Dauereinsatz klimaschädlicher Braunkohlekraftwerke tatenlos zusieht. Entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag planen die vier großen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) das Netz der Zukunft auf Basis eines Marktmodells, das die heute betriebenen Braunkohleblöcke für weitere zehn Jahre im Dauereinsatz sieht. Damit wird das Stromnetz der Zukunft zunehmend zu einer Infrastruktur für den Weiterbetrieb ausgerechnet der klimaschädlichsten Kraftwerke, so die Deutsche Umwelthilfe (DUH). „Nicht das Marktmodell ist das Problem, sondern die rechtlichen Rahmenbedingungen, die es abbildet“, sagt Peter Ahmels, der Leiter Erneuerbare Energien und Netzexperte der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Die aktuellen Ergebnisse des Netzentwicklungsplans Strom 2013 und die in dieser Woche in einer öffentlichen Dialog-Veranstaltung vorgestellten ersten Alternativenrechnungen der Netzbetreiber zeigten, dass Deutschland ohne schnelles Eingreifen der Politik seine Klimaziele verfehle und die Energiewende insgesamt zu scheitern drohe. Die geltenden Rahmenbedingungen seien ungeeignet zur Erfüllung der nationalen Klimaschutzziele und verhinderten geradezu den Erfolg der Energiewende. Jetzt räche sich insbesondere, dass die Bundesregierung dem dramatischen Niedergang des europäischen Emissionshandels seit Jahren achselzuckend oder sogar applaudierend zuschaue. „Wenn unter der Fahne der Energiewende immer mehr Braunkohlestrom produziert und anschließend ins Ausland exportiert wird, ist das absurd. Wenn noch dazu die Netzentwicklungsplanung aufgrund der gesetzlichen Vorgaben darauf hinausläuft, dieser Fehlentwicklung den Weg zu bereiten, werden wir nicht weniger, sondern immer mehr Widerstand gegen neue Stromtrassen erleben“, warnt Ahmels. Dringlichste Aufgabe jeder neuen Bundesregierung sei es deshalb, die rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechend zu ändern und den Braunkohleboom zu stoppen. Wenn der EU-Emissionshandel als marktwirtschaftliches Instrument nicht zügig wiederbelebt werden könne, müsse darüber nachgedacht werden, besonders klimaschädliche Kraftwerke über nationale ordnungsrechtliche Vorgaben wie CO2-Grenzwerte pro erzeugter Kilowattstunde schrittweise zurückzudrängen. Mit Blick auf die Ergebnisse der ersten von den ÜNB auf Aufforderung der Bundesnetzagentur durchgeführten Alternativenprüfungen (so genannte „Sensitivitätsberechnungen“) fordert die DUH, weitere Alternativen und ihre Rückwirkungen auf den Netzaus- und umbaubedarf zu untersuchen. „Sensitivitätsberechnungen bieten für die Netzbetreiber grundsätzlich eine gute Möglichkeit, Veränderungen des rechtlichen Rahmens und ihre Auswirkungen auf den Netzbedarf schon zu prüfen, bevor die Politik tätig wird“, sagt Anne Palenberg, Projektmanagerin für die Netzintegration Erneuerbarer Energien bei der DUH. Allerdings müssten die zu untersuchenden Stellschrauben sorgfältig definiert werden. In der aktuellen Situation gehe es insbesondere darum zu prüfen, wie sich das im Rahmen der Energiewende unumgängliche Zurückdrängen der Kohleverstromung auf Netzplanung und Netzbedarf auswirken würde. Auch andere „Sensitivitäten“ wie der allgemein erwartete geringere oder verzögerte Aufbau von Offshore-Wind-Kapazitäten in Nord- und Ostsee, das dynamische Einspeisemanagement Erneuerbarer Energien, bei dem die Leistung von Erneuerbaren-Kraftwerken in kritischen Netzsituationen gezielt gedrosselt werden kann, sowie die Einbeziehung einer steuerbaren Stromnachfrage und ihre jeweiligen Rückwirkungen auf den Netzbedarf sollten geprüft werden. Gestern hatten die ÜNB – nach einer entsprechenden Aufforderung durch die Bundesnetzagentur – erstmals Ergebnisse so genannter Sensitivitätenprüfungen („Einflussgrößen auf die Netzentwicklung“, siehe www.netzentwicklungsplan.de) öffentlich zur Diskussion gestellt. Im Rahmen der Untersuchungen wurden gezielt einige Eingangsparameter der Netzplanung geändert, um die Rückwirkungen auf den Netzbedarf zu untersuchen. So wurde der Netzausbaubedarf für eine verringerte Spitzenlast und für weniger Stromverbrauch in Deutschland neu berechnet. Auch ein stärker regionalisierter Erneuerbaren-Ausbau (mehr Windkraft im Süden, mehr Solarenergie im Norden) und eine pauschale Abregelung der Windenergieanlagen bei 80 Prozent der Nennleistung wurden überprüft. Dies war von unter anderem von der DUH und vom Netzausbau betroffenen Bürgerinnen und Bürgern gefordert worden. Die geprüften Änderungen der Eingangsparameter reduzierten den Netzausbaubedarf jedoch nur geringfügig. Einen Kommentar der DUH zur aktuellen Veröffentlichung „Einflussgrößen auf die Netzentwicklung – Sensitivitätenbericht 2013 der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber“ finden Sie hier (pdf). Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) |