Artikel vom 29.08.2013, Druckdatum 22.11.2024

Paradox: EEG-Umlage steigt selbst bei Ausbaustopp Erneuerbarer Energien

Die FDP und allen voran Philipp Rösler und Rainer Brüderle wollen den Ausbau Erneuerbarer Energien ganz auf Eis legen, Umweltminister Altmaier (CDU) will den Zubau Erneuerbarer Energien begrenzen. Aber selbst wenn keine einzige neue Photovoltaik , Wind- oder Bioenergieanlage ans Netz gehen würde, die EEG Umlage erhöht sich trotzdem und damit sind steigende Strompreise für die Verbraucherinnen und Verbraucher vorprogrammiert. Dabei sind die Probleme politischer Art und hausgemacht.

Weil immer mehr EEG Ökostrom an der Strombörse verkauft wird und das Angebot (2013: rund 130 Milliarden Kilowattstunden) steigt, sinken die Einkaufspreise für die Großabnehmer auf breiter Front. Mittlerweile erreichen die Strompreise das Niveau von vor 10 Jahren. Die Folgen sind eine höhere EEG Umlage und steigende Strompreise für die Verbraucherinnen und Verbraucher, weil diese die Differenz zwischen Vergütungszahlungen an die regenerativen Anlagenbetreiber und den immer niedrigeren Börsenpreisen ausgleichen müssen.

Dreh- und Angelpunkt des Problems ist der Umverteilungsmechanismus, d.h. der Verkauf des EEG Stroms über die Börse. Dieser wurde von der schwarz-gelben Koalition erst im Jahr 2010 auf Wunsch der Energiewirtschaft eingeführt und ist politisch so gewollt. Die Folge der Umverteilung: die Großabnehmer und die Industrie zahlen wegen des steigenden Ökostromanteils immer weniger für den Strom

Die niedrigen Strompreise sichern die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie. Die Verbraucherinnen und Verbraucher finanzieren aber diese niedrigen Strompreise der Großabnehmer und zahlen über die EEG Umlage immer höhere Verbraucher-Strompreise. Selbst wenn in Zukunft keine einzige regenerative Neuanlage errichtet wird, steigt die EEG Umlage wegen der weiter sinkenden Strompreise für die Großabnehmer.

Der von der Bundesregierung im Jahr 2010 eingeführte EEG Umverteilungsmechanismus über die Strombörse hat weitreichende Folgen. Die EEG Umlage stieg seit 2010 wegen der fallenden Börsenstrompreise immer schneller, was zur Folge hatte, dass immer mehr Firmen von der EEG Umlage befreit werden wollten. Die Folge dieser Negativspirale sind immer mehr Ausnahmen und Befreiungen für Unternehmen. Für 2014 sollen schon fast 2.367 Industriebetriebe einen Antrag auf Befreiung bzw. Rabatt gestellt haben, wie aus der Antwort auf eine kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervorgeht, aus der die „Süddeutsche Zeitung“ vor rund einem Monat zitiert hat. Zwei Jahre zuvor waren es erst 822.

Weil die EEG Umlage damit aber von immer weniger Beteiligten getragen wird, steigt die EEG Umlage für die restlichen Verbraucherinnen und Verbraucher weiter überproportional an, auch wenn keine einzige regenerative Neuanlage ans Netz geht. Die Deutsche Umwelthilfe erwartet für 2014 allein ein Befreiungsvolumen der Firmen in Höhe von 7 Milliarden Euro, das die übrigen Haushalts-Verbraucher zusätzlich bezahlen müssen.

Die Förderung und Entlastung der Unternehmen reicht sogar noch weiter: Unternehmen aus den Sektoren Stahl-, Chemie- und Nichteisenmetallbranche, können ab 1. Januar 2014 jeweils rückwirkend für das Vorjahr einen Antrag auf Kompensation für auf den Strompreis übergewälzte Kosten der Treibhausgasemissionen stellen. Bewilligungsbehörde ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt). Die beihilfefähigen Kostenerstattung beträgt 85 Prozent für die Jahre 2013 bis 2015, 80 Prozent zwischen 2016 und 2018 sowie 75 Prozent für 2019 und 2020. Wie aus den Eckdaten zum Bundeshaushalt 2014 hervorgeht, hat Bundesfinanzminister Schäuble erst einmal 350 Millionen Euro an Zuschüssen für stromintensive Unternehmen zum Ausgleich von emissionshandelsbedingten Strompreiserhöhungen eingestellt.

Quelle: Bundesverband Biogene und Regenerative Kraft- und Treibstoffe e.V.

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