Artikel vom 06.11.2006, Druckdatum 25.04.2024

Solarstromförderung in Italien wird überarbeitet

Die Förderung der Fotovoltaik in Italien wird neu geregelt. Erste Details aus dem geplanten Dekret wurden auf der Messe „PVTech Expo“, die vom 26. bis 29. Oktober 2006 in Mailand stattgefunden hat, der Öffentlichkeit vorgestellt. „Wir wollen ein einfaches, verständliches Gesetz zur Förderung von Fotovoltaiksystemen“, so Fabrizio Fabbri vom italienischen Umweltministerium. Zentrale Neuerungen sind die Vereinfachung des Antragverfahrens sowie die Aufhebung des bisherigen jährlichen 85 Megawatt-Deckels für Neuinstallationen. Die Verordnung soll ab Frühjahr 2007 gelten.

Bislang wurde die Installation von Solarstromanlagen im Rahmen des „Conto Energia“ gefördert, das Ende Juli 2005 in Kraft getreten ist. Bis Ende März dieses Jahres hat die zuständige Behörde Projekte mit einer Leistung von insgesamt rund 390 Megawatt bewilligt. Doch bisher tatsächlich an das Netz angeschlossen wurde nur ein Bruchteil der genehmigten Projekte mit einer Leistung von insgesamt 2,7 Megawatt. Gründe für die niedrige Anschlussquote sind neben Finanzierungsschwierigkeiten der Anlagenbetreiber hauptsächlich bürokratische Hemmnisse wie das Einholen von Genehmigungen sowie Probleme beim Anschluss der Anlagen durch die zuständigen Stromversorger. 

Eine zentrale Neuerung im geplanten Dekret ist die Vereinfachung des Antragverfahrens. Bisher mussten alle Solarstromprojekte bei der früheren GRTN beantragt und genehmigt werden. Bewerbungsrunden wurden allerdings nur alle drei Monate durchgeführt. Der neue Gesetzesvorschlag sieht vor, dass Solarstromanlagen ohne vorherige Genehmigung direkt installiert werden können. Der Einspeisetarif wird beantragt, nachdem die Anlage an das Netz angeschlossen ist. 

Zweite wichtige Änderung ist die Aufhebung der bisherigen Förderhöchstgrenze. Laut „Conto Energia“ war die Bewilligung von Projekten mit einer maximalen Gesamtleistung von 85 Megawatt jährlich möglich. Dieser eng gesteckte Rahmen hatte bereits Ende März dieses Jahres zu einem Antragsstopp geführt, für die Anlagenbetreiber kam es zu erheblichen Wartezeiten. Auch im neuen Dekret ist eine Deckelung der Förderhöhe geplant, allerdings fällt die jährliche Begrenzung weg. Im Gespräch ist ein Gesamtdeckel zwischen 1.000 und 1.500 Megawatt bis 2015. Nachdem die höchstmögliche Fördergrenze erreicht ist, kann nach Auskunft des italienischen Fotovoltaikverbandes die Einspeisevergütung noch weitere 14 Monate beantragt werden. 

Noch nicht bekannt ist die Höhe der neuen Einspeisetarife. Im Rahmen des „Conto Energia“ waren die Vergütungssätze an die Anlagengröße gekoppelt. Im Entwurf des neuen Dekrets werden Anlagenkategorien gebildet wie beispielweise Freiflächenanlagen, Aufdach- und gebäudeintegrierte Anlagen, die unterschiedlich gefördert werden sollen. 

Ein zentrales Problem für den italienischen Fotovoltaik Markt ist die Projektfinanzierung. Viele Banken schätzen das Finanzierungsrisiko als zu hoch ein. Eine Bank, ähnlich dem Modell der deutschen KfW-Bank, gibt es in Italien bislang nicht. Der italienische Fotovoltaikverband „Grupo Imprese Fotovoltaiche Italiane“ (GIFI) fordert deshalb von dem an der Umsetzung des Fördergesetzes beteiligten Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung (MSE) klare Regelungen im neuen Dekret, die den Banken mehr Sicherheit gewährleisten sollen. Von MSE-Vertreter Gianni Silvestrini wird dieser Vorschlag unterstützt. Er kündigte deshalb in Mailand ein Treffen mit dem italienischen Bankenverband an. 

Marktexperten sind sich einig: Wenn es gelingt im neuen Förderdekret die Schwachstellen des „Conto Energia“ zu beseitigen, wird der italienische Solarstrommarkt aufgrund der bestehenden großen Nachfrage, der stabilen Förderbedingungen sowie der optimalen klimatischen Gegebenheiten schnell sein Potenzial entfalten. So ist es laut der EuPD Research Studie zum italienischen Fotovoltaikmarkt 2006 möglich, dass im nächsten Jahr in Italien bereits 109 Megawatt Solarstromleistung neu installiert werden.

Quelle: Europressedienst

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