Artikel vom 09.01.2007, Druckdatum 25.04.2024

213 Millionen Euro für erneuerbare Energien im Wärmebereich

Zur Förderung von Solarkollektoren, Biomassekesseln und Geothermie Anlagen stellt das Bundesumweltministerium in diesem Jahr 213 Millionen Euro zur Verfügung. Die Basisvergütung wird für Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung (40 Euro/m2, mindestens 275 Euro je Anlage), Solarkollektoranlagen zur Heizungsunterstützung (70 Euro/ m2), Pelletskessel (24 Euro/kW Nennwärmeleistung), Hackschnitzelanlagen (pauschal 500 Euro je Anlage) und Scheitholzvergaserkessel (pauschal 750 Euro je Anlage) gewährt. Wer bereits 2006 einen Förderantrag beim BAFA gestellt hat, aber wegen ausgeschöpfter Haushaltsmittel abgelehnt wurde, kann erneut einen Antrag stellen. Hier gelten die alten Förderrichtlinien vom 12. Juni 2006.

Mit dem Marktanreizprogramm werden Investitionen in innovative Technologien erneuerbarer Energien im Wärmebereich durch Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen unterstützt. In der neuen Richtlinie sind die Einzelheiten der Förderung von Solarkollektoren, Biomassekesseln, Biomasse und Geothermie Heizkraftwerken und Nahwärmenetzen geregelt. Die Förderrichtlinie tritt nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger voraussichtlich Mitte Januar in Kraft. Für private Antragsteller ist das Programm damit geöffnet. Für freiberufliche und gewerbliche Antragsteller findet die Richtlinie erst nach Genehmigung durch die Europäische Kommission Anwendung. 

Über die Anträge auf Investitionskostenzuschüsse entscheidet im Auftrag des Bundesumweltministeriums das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Basisvergütung wird für Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung (40 Euro/m2, mindestens 275 Euro je Anlage), Solarkollektoranlagen zur Heizungsunterstützung (70 Euro/ m2), Pelletskessel (24 Euro/ kW Nennwärmeleistung), Hackschnitzelanlagen (pauschal 500 Euro je Anlage) und Scheitholzvergaserkessel (pauschal 750 Euro je Anlage) gewährt. 

Wer bereits im Jahr 2006 einen Förderantrag beim BAFA gestellt hat, der wegen ausgeschöpfter Haushaltsmittel abgelehnt wurde, kann nunmehr einen erneuten Antrag stellen. In diesem Fall richtet sich der Investitionskostenzuschuss nach der alten Förderrichtlinie vom 12. Juni 2006. 

Das Antragsverfahren für die Basisförderung ist drastisch vereinfacht worden. Die Antragstellung erfolgt zusammen mit dem Verwendungsnachweis (Rechnung) erst dann, wenn die Anlage betriebsbereit ist. Dies ermöglicht ein bürgerfreundliches Verfahren und verkürzt die Bearbeitungszeiten. Antrag und Abrechnung werden in einem Schritt bearbeitet. 

Nur wer über die Basisförderung hinaus gefördert werden und einen Innovationsbonus erhalten will, muss einen entsprechenden Antrag vor Baubeginn beim BAFA stellen. Das gilt etwa für solarthermische Anlagen mit 20 bis 40 Quadratmeter Kollektorfläche bei Wohngebäuden mit mindestens drei Wohnungen oder bei anderen Gebäuden mit mindestens 500 Quadratmeter Nutzfläche. Solche Anlagen können mit dem dreifachen Förderbetrag unterstützt werden. Die doppelte Basisförderung können Solaranlagen erhalten, die Prozesswärme und solare Kühlung bereitstellen. Das gilt auch für Biomassekessel mit Sekundärmaßnahmen zur Emissionsminderung.

Auch die Förderung von großen Biomasse und Geothermie Heizkraftwerken einschließlich der Nahwärmenetze soll in 2007 fortgeführt werden. Hierzu bedarf es aber noch der Genehmigung durch die EU-Kommission. 

Die neue Förderrichtlinie legte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel am 8. Januar 2007 in Berlin vor. „Das Marktanreizprogramm setzt zusammen mit dem Gebäudesanierungsprogramm den besten Anreiz für Investitionen in innovative Energietechnologien im Wärmemarkt. In diesem Jahr haben wir die Mittel auf einen neuen Rekordbetrag aufgestockt. Das Programm leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und sorgt zudem für neue Arbeitsplätze gerade im Handwerk“, sagte Gabriel.

Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) 
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