Artikel vom 12.01.2006, Druckdatum 29.03.2024

RWE nur zu Kulanzregelung bereit

Wie schwierig die Klärung der Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit wetterbedingten Unglücken ist, wird uns dieser Tage wieder in Bad Reichenhall vor Augen geführt. Wer hat wo wann was versäumt und wer ist letztlich verantwortlich für extreme Wetterphänomene, wie wir sie zunehmend häufiger erleben? Traurig deutlich wird, dass es meist die Falschen sind, ...

... die dafür bezahlen. Im schlimmsten Fall mit dem eigenen Leben wie jetzt in Bad Reichenhall. Mit Geld werden diese Schäden sowieso niemals ausgeglichen werden können. Marode öffentliche Kassen und die singuläre Ausrichtung am Profit als einzigem Unternehmensziel lassen jetzt alle Beteiligten sich die Hände in Unschuld waschen. Und es ist zu befürchten, dass sich auch aus diesen Erfahrungen nicht wirklich neues Handeln ergibt. Denn wer sollte das bezahlen?

So wird also abgewehrt, heruntergespielt, sich nicht mehr erinnert. Oder auch angegriffen, indem man darauf verweist, was man alles im Vorfeld unternommen habe, um solches Unglück zu verhindern. Gerne wird dann die „höhere Gewalt“ zitiert, mit der man eben rechnen müsse. Aber ist das wirklich so? Und: Können wir uns wirklich noch so ahnungslos geben?

Der Energieversorger RWE jedenfalls, der sich im Moment wegen reihenweise umgeknickter Strommasten und des dadurch verursachten Stromausfalls im November 2005 im Münsterland massiven Forderungen seitens der Geschädigten gegenübersieht, wehrt nach wie vor ab. Auch er schließt Fahrlässigkeit seinerseits aus und verweist unter Berufung auf die Allgemeinen Versorgungsbedingungen auf höhere Gewalt. Für die Betroffenen wurde lediglich ein Härtefallfonds eingerichtet.

Nach einem Gespräch mit den Landräten der geschädigten Kreise Borken, Coesfeld und Steinfurt hat sich der Energieversorger nun zudem bereit erklärt, für alle im Zusammenhang mit dem Einsatz von Notstromaggregaten entstandenen Kosten aufzukommen. RWE werde im Rahmen einer Kulanzregelung, so der Landrat des Kreises Borken laut dpa, für die Miete der Geräte, den verbrauchten Treibstoff und die Verpflegungskosten der für den Betrieb der Aggregate benötigten Helfer aufkommen. Keinesfalls sei dies aber als Schadensersatz zu verstehen, betont das Unternehmen.

So besteht also nach wie vor die Gefahr, dass die Geschädigten auf dem Großteil ihrer Kosten sitzen bleiben werden. Abzuwarten bleibt derzeit noch der Bericht der zuständigen Regulierungsbehörde, die RWE aufgefordert hatte, sich zu den Ursachen und das Ausmaß der Schäden zu äußern. Da aber hier nicht mit einem schnellen Ergebnis gerechnet werden kann, kann man nur hoffen, dass die Betroffenen die Zeit bis dahin wirtschaftlich überleben können. Und kein neues Unglück passiert.

Quelle: RWE, dpa

Autorin: Petra Forberger für www.solarportal24.de


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