Artikel vom 06.03.2007, Druckdatum 22.11.2024

Fotovoltaikanlagen: Sturmschäden oftmals durch Pfusch am Bau

Kyrill war der Name des Orkans, der im Januar 2007 teilweise mit Windgeschwindigkeiten von bis zu 225 km/h über das Land fegte. Jetzt, knapp sechs Wochen danach, zeigt sich, dass auch manche Fotovoltaikanlage Sturmschäden davongetragen hat. Wie die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS) meldet, konzentrierten sich diese insbesondere auf Flachdach-Anlagen sowie auf nachgeführte Anlagen. Hauptursache ist nach ersten Erkenntnissen der Prüfer die mangelhafte Ausführung der Anlagen.

Insgesamt 34 Todesopfer und erhebliche Sachschäden sowie Beeinträchtigungen im Energie- und Verkehrssektor zog der Sturm Kyrill nach sich. Betroffen davon sind auch Besitzerinnen und Besitzer von Stromerzeugungsanlagen wie Windräder oder Fotovoltaikanlagen. Die gute Nachricht: Laut der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS) haben sämtliche Windkraftanlagen in Deutschland die teils gewaltigen Böen gut überstanden, weil die Sicherheitssysteme funktioniert hätten und die Anlagen allerorts rechtzeitig abgeschaltet worden seien (Quelle: Solarthemen 249).

Weit stärker betroffen zeigte sich die Solartechnik: Laut einer ersten Zwischenanalyse seien bereits jetzt Schäden an Fotovoltaikanlagen von über 1,5 Millionen Euro registriert worden, so die DGS. Der Schwerpunkt der Schäden konzentrierte sich dabei auf Anlagen auf Flachdächern und auf nachgeführte Anlagen. Flachdachanlagen seien oftmals wegen zu geringer Beschwerung der Haltekonstruktionen verschoben oder umgestürzt worden.

Das Sicherheitskonzept nachgeführter Anlagen sieht normalerweise vor, dass sie bei Sturmböen generell in eine Segelstellung überführt würden: der Anlagentisch wird parallel zur Geländeoberfläche ausgerichtet und bietet dem Wind so keine Angriffsfläche. In vielen Schadensfällen sei dies aber nicht geschehen, wie ein Vertreter der Versicherungsbranche gegenüber der DGS bestätigte. Zum Teil wurde das Gestänge durch unvermittelte Windböen vorgeschädigt und konnte nicht mehr reagieren oder die Anlagen besaßen auch in der Sicherheitsstellung immer noch eine konstruktiv bedingte Schräglage, die zu viel Raum für einen Windangriff bot. Die Folge waren katastrophale Ausfälle, bei denen ganze Anlagentische umgeknickt sind.

„Besorgniserregend ist, dass an fast allen Anlagen mit Schäden zum Teil eklatante Ausführungsmängel vorhanden waren, deren Ausmaß die Prüfer überraschte“, so DGS-Präsident Dr. Jan Kai Dobelmann. Erste Analysen der Versicherer hätten ergeben, dass bei Kyrill keine Anlage geschädigt wurde, die nach der guten fachlichen Praxis errichtet worden ist. Bei allen Schadensfällen offenbarten sich den Prüfern dagegen „eklatante Planungs- oder Ausführungsmängel“.

Mit ernsten Folgen für Betreiber und Installateur: „In 40 Prozent der nach Kyrill vorgefundenen Fällen werden wir eine Regulierung des Schadens wegen der offensichtlichen Verstöße gegen die gute fachliche Praxis ablehnen“, so ein Vertreter der Versicherungsbranche gegenüber der DGS. Sollte der Versicherungsvertrag zu einer Regulierung gegenüber dem Kunden zwingen, werde man sich an den ausführenden Handwerker wenden. 

Lehnt dieser ab, kann der Kunde sich oftmals nur auf dem Rechtsweg an seinen Installateur wenden. „In vielen Fällen stehen dem Kunden sogar nach Regulierung des Schadens Forderungen des Versicherers über technische Nachbesserungen ins Haus. Diese können die Rendite der Anlage empfindlich treffen, sollten diese unerwarteten Mehrkosten zum Erreichen der guten fachlichen Praxis am Investor hängen bleiben“, mahnt Dobelmann. Auch zukünftige Prämienerhöhungen oder Ausschluss von Leistungen durch die Versicherer sind mögliche Folgen.

Die DGS verweist deshalb erneut auf das RAL Gütezeichen Solar (RAL GZ 966) der RAL Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen e.V., das der Solarbranche kostenfrei technische Richtlinien zur Ausschreibung von Komponenten und Leistungen sowie Abnahmeprotokolle, mit denen sich Kunden bei Fachhandwerkern die ordnungsgemäße Planung und Installation bestätigen lassen können, biete. Nur Unternehmen mit dem RAL Gütezeichen Solar weisen ihr Bekenntnis zu dieser bewährten Qualitätsphilosophie verbindlich aus und werden unabhängig überwacht, so die DGS.
Mehr zum RAL Gütezeichen Solar (RAL GZ 966) unter www.gueteschutz-solar.de.

Quelle: DGS
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