Artikel vom 12.03.2007, Druckdatum 22.11.2024

Überprüfung des EEG wird vorgezogen

Vom 7. bis 9. März fand in Bad Staffelstein das 22. Symposium für Photovoltaische Solarenergie statt. U. a. wurde dabei bekannt, dass die geplante Überprüfung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bereits ab April vorgesehen ist. Damit wird der bisherige Zeitplan um einige Monate vorgezogen. Grund ist laut Karin Freier, zuständige Referatsleiterin für regenerative Energien im Bundesumweltministerium (BMU), die Neuregelung des Umweltrechtes in einem Umweltgesetzbuch (UGB). Man wolle aber grundsätzlich an den im EEG festgeschriebenen Förderungen festhalten.

„Da im Herbst der Referentenentwurf für das neue Umweltgesetzbuch vorliegen muss, sollen die Änderungen, die sich aus der Überprüfung des EEG ergeben, bereits einbezogen werden“, so Freier. Freier betonte auf dem 22. Symposium für Photovoltaische Solarenergie nochmals, dass die Koalition grundsätzlich an den im EEG festgeschriebenen Förderungen festhalten wolle. Die Einigung der Länder der Europäischen Union (EU) auf die Festschreibung eines Anteils von 20 Prozent von Erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch im Rahmen der CO2-Reduzierung, würde in Deutschland eine Vervierfachung der bisher erreichten Anteile bedeuten. 

Derzeit beträgt der Anteil der Erneuerbaren Energien am Primärenergieverbrauch in der EU laut Europressedienst (EuPD) lediglich 6,4 Prozent. In Deutschland erreichten die Erneuerbaren 2006 im Bereich der Primärenergie 5,3 Prozent, was bereits 1,1 Prozent über den Zielen für 2010 liegt. Bei der Elektrizität haben die Erneuerbaren derzeit einen Anteil von 11,8 Prozent gegenüber geplanten 12,5 Prozent für 2010. Nach Berechnungen des BMU werde Deutschland bis zum Jahr 2020 lediglich einen Anteil von 16 Prozent erreichen.

Nach Verabschiedung der Föderalismusreform will Bundesumweltminister Sigmar Gabriel die zwischen den Koalitionsparteien vereinbarte Neuordnung des Umweltrechts in einem Umweltgesetzbuch (UGB) zügig angehen. Ziel ist es laut Gabriel, das deutsche Umweltrecht in einem einheitlichen Gesetzeswerk zusammenzufassen und – bei Wahrung eines anspruchsvollen Umweltschutzes – zu vereinfachen. Vereinfachungen sind insbesondere beim Genehmigungsrecht geplant. Wo bislang für die Zulassung einer Anlage mehrere Genehmigungen erforderlich sind, soll es künftig nur noch eine übergreifende „integrierte Vorhabengenehmigung“ geben.

Quelle: Europressedienst (EuPD)
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