Artikel vom 12.03.2007, Druckdatum 22.11.2024 | |
EU-Frühjahrsgipfel: Bindende Ziele beschlossen Im Rahmen des EU-Frühjahrsgipfels haben sich die Mitgliedsstaaten auf verbindliche Ziele bei einer Reduzierung des CO2-Ausstosses, beim Ausbau des Anteils Erneuerbarer Energien sowie bei der Einsparung von Energie geeinigt. So sollen die Treibhausgas Emissionen in der EU bis 2020 um 20 Prozent gegenüber 1990 gesenkt werden. Sollten andere Industrienationen aus Asien und Amerika folgen, will die EU ihr Ziel auf 30 Prozent ausdehnen. Des weiteren einigten sich die Vertreter der Mitgliedsstaaten auf ein verbindliches Ausbauziel beim Anteil Erneuerbarer Energien von derzeit 6 Prozent auf 20 Prozent in 2020 sowie auf eine Reduzierung des für 2020 prognostizierten Energieverbrauchs durch Steigerung der Energieeffizienz um 20 Prozent. Medienberichten zufolge werde es beim Anteil Erneuerbarer Energien nach Angaben von EU-Ratspräsidentin Angela Merkel keine Anrechnung der Atomenergie geben. Die Lastenverteilung auf die einzelnen Mitgliedsstaaten obliege nun der Europäischen Kommission, so Merkel weiter. Konkret wurde beschlossen: · Das Ziel, den Ausstoß von Treibhausgasen (CO2) um 30 Prozent zu reduzieren, sofern sich andere Industrieländer zu vergleichbaren Reduzierungen verpflichten · Kommt es nicht zu solch einem abgestimmten Vorgehen, so geht die EU „die feste und unabhängige Verpflichtung“ ein, die CO2 Emissionen bis 2020 um mindestens 20 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren · Mehr Energieeffizienz, um 20 Prozent unter dem für 2020 geschätzten Energieverbrauch zu bleiben · Umsetzung von Plänen für mehr Energieeffizienz im Verkehr, bei Geräten, bei Gebäuden und energiebewussteres Verhalten von Verbraucherinnen und Verbrauchern · Aufforderung an die EU-Kommission, Vorschläge für strengere Anforderungen an die Energie-Effizienz für Büro und Straßenbeleuchtung sowie für Glühlampen in Haushalten vorzulegen · Bessere Unterstützung von Energie- und Klimaschutzzielen durch Beihilfen, die die EU vergibt · Ein verbindliches Ziel in Höhe von 20 Prozent für den Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch der EU bis 2020 · ein verbindliches Mindestziel für einen Anteil von 10 Prozent Biokraftstoff beim Verbrauch in Fahrzeugen in der EU bis 2020 · Von dem Gesamtziel für erneuerbare Energien sollen differenzierte nationale Gesamtziele abgeleitet werden. Den EU-Staaten bleibt überlassen, wie die Ziele für jeden Sektor (Elektrizität, Wärmeerzeugung, Biokraftstoffe) aussehen sollen · Die nationalen Ziele werden „fair und angemessen“ aufgeteilt, wobei unterschiedlichen Ausgangslagen, dem bestehenden Anteil erneuerbarer Energien und dem bestehenden Energiemix Rechnung getragen wird · Die EU-Kommission soll noch 2007 Vorschläge machen, die Bestimmungen zu nationalen Gesamtzielen, nationalen Aktionsplänen mit bereichsbezogenen Zielen und Bestimmungen enthalten, mit denen Konflikte zwischen verschiedenen Arten der Nutzung von Biomasse enthalten · Der Rat bestätigt, dass es Sache jedes einzelnen Mitgliedstaates ist, zu entscheiden, ob er Kernenergie einsetzt · Die Energiepolitik für Europa respektiere „die Wahl der Mitgliedstaaten in Bezug auf den Energiemix in vollem Umfang“. Es müsse sichergestellt sein, dass die Nuklearsicherheit bei der Entscheidungsfindung an oberster Stelle stehe · Die nukleare Sicherheit und die Entsorgung von Atommüll müssten verbessert werden Quelle: dpa, IWR, verivox |