Artikel vom 21.06.2011, Druckdatum 22.11.2024

Bundesländer einstimmig gegen weitere Einschnitte bei der Photovoltaik-Förderung

Weitere Einschnitte bei der Solarstrom-Förderung darf es nach dem übereinstimmenden Willen aller Bundesländer im Rahmen der aktuellen Gesetzgebungsverfahren zur Energiewende nicht geben. Eine Mehrheit von ihnen fordert stattdessen in jüngsten Bundesratsinitiativen sogar Nachbesserungen für die Photovoltaik darunter auch unionsregierte Bundesländer.

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) begrüßt den klaren Appell der Bundesländer, die Solarförderung nicht weiter zu verschlechtern. Der erforderliche beschleunigte Ausbau Erneuerbarer Energien sowie die gewünschte Steigerung der Fördereffizienz seien nur mit Nachbesserungen im Gesetzespaket zu erreichen: So plädiert der Bundesrat in Übereinstimmung mit der Solarbranche für eine umfangreichere Nutzung der günstigsten Solarstrom-Erzeugungsform auf Freiflächen. Bereits in zwei bis drei Jahren werden Freiflächen-Solarstromanlagen Strom auf dem Kostenniveau von Offshore-Windkraft erzeugen können. Der für die Energiewende notwendige Ausbau der Stromnetze könne damit reduziert werden. 

Kosten vermeidend wirke auch die Forderung der Bundesländer nach einer Weiterführung der bisherigen Anreize für den Verbrauch selbst erzeugten Solarstroms. Beim Eigenverbrauch wird Solarstrom nicht mehr in die Stromnetze eingespeist, sondern direkt vor Ort beim Erzeuger verbraucht. Diese Regelung könne ebenfalls die Stromnetze entlasten, da lokal verbrauchte Energie nicht über Stromtrassen transportiert werden muss. Bei einer Ausdehnung der Eigenverbrauchsanreize auf den gewerblichen Bereich ließen sich nach Berechnung der Beratungsunternehmen Roland Berger und Prognos Fördermittel in Höhe von bis zu 300 Millionen Euro einsparen. 

BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig: „Einer der unschlagbaren Vorteile der Solarenergie liegt in ihrer Verbrauchsnähe. Es ist für uns deshalb schleierhaft, warum die Bundesregierung ausgerechnet die Anreize für den Eigenverbauch einschränken und nicht verbessern will.“ Wirksame Anreize für Innovationen im Energiemanagement und bei der Speicherung von Solarstrom würden damit gestrichen. Körnig: „Wir hoffen, dass die Bundesregierung der Empfehlung der Länderkammer folgt und die erforderlichen Nachbesserungen am Gesetzesentwurf vornimmt.“ Bereits in der nächsten Woche wird der Deutsche Bundestag über die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und die Solarstromförderung abschließend beraten. 

Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar)
                                                                 News_V2