Artikel vom 16.10.2012, Druckdatum 22.11.2024 | |
Bei neuen Photovoltaik-Dachanlagen schon jetzt an 2014 denken Die Grünstromwerk GmbH (Hamburg) weist auf Konsequenzen aus dem Marktintegrationsmodell hin, die vielen Akteuren so noch nicht bewusst sind. Photovoltaik Dachanlagen von 10 bis 1.000 Kilowatt, die seit dem 1. April 2012 in Betrieb genommen werden, können ab 2014 nur noch 90 Prozent des Stroms nach EEG Tarif einspeisen. Wenn die restlichen zehn Prozent an eine andere juristische Person verkauft werden, wird dafür EEG Umlage fällig. Das Marktintegrationsmodell soll den Eigenverbrauch fördern. Da im EEG für die restlichen zehn Prozent der Solarstromproduktion nur eine Vergütung zum durchschnittlichen Börsenpreis von heute vier bis fünf Eurocent pro Kilowattstunde vorgesehen sind, lohnt sich Eigenverbrauch: Für private Endkundinnen und -kunden liegt der Strombezugspreis bei etwa 22, für Gewerbekunden bei 16 Eurocent pro Kilowattstunde. Betreiberinnen und Betreiber von Anlagen auf Pachtdächern wollen den Strom deshalb an Dritte verkaufen. Das wird mit dem Marktintegrationsmodell technisch und wirtschaftlich komplizierter. „Sobald eine andere juristische Person als der Betreiber den Strom verbraucht, wird für diese Menge EEG Umlage fällig und reduziert so den Stromerlös“, sagt Tim Meyer, Geschäftsführer der Grünstromwerk GmbH. „Wer Strom verkauft, muss zudem energiewirtschaftliche Prozesse, Mess- und Abrechnungskonzepte beherrschen und Vermarktungsrisiken tragen.“ Grünstromwerk hat speziell für das Marktintegrationsmodell das Produkt GrünstromDirekt entwickelt. Ab etwa 100 Kilowatt übernimmt Grünstromwerk vom Betreiber einer Photovoltaik Dachanlage den gewünschten Stromanteil und beliefert damit Stromkunden vor Ort. Das Unternehmen erarbeitet mit dem Netzbetreiber Mess- und Abrechnungskonzept, bewertet Vermarktungsrisiken und regelt alle energiewirtschaftlichen und kaufmännischen Fragen. Grünstromwerk prüft dazu Stromlieferverträge, Lastgänge, Strompreisstruktur des Kunden und übernimmt die laufende Abrechnung und die Überwachung der Vermarktungsmenge. Sowohl Betreiber wie Stromkunden profitieren nicht nur wirtschaftlich von diesem Modell, sondern können sich über Grünstromwerk auch gegen Marktrisiken wie Gesetzesänderungen oder Kündigung und Insolvenz von Stromkunden absichern. Projektentwickler, Solarteure und Betreiber sollten die Vermarktung wegen technischer Anforderungen oder eventueller Exklusivitätsklauseln in bestehenden Lieferverträgen von Stromkunden schon in der Planungsphase von Neuanlagen berücksichtigen – auch wenn die Anlagen bis Ende 2013 noch 100 Prozent EEG Vergütung erhalten, rät das Unternehmen. Denn: Technische und kaufmännische Anforderungen können vor oder während des Baus kostengünstiger erfüllt werden als nachträglich. Quelle: Grünstromwerk GmbH |