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Photovoltaik-Subventionen



In den Medien tauchen immer wieder Begriffe wie „Photovoltaik-Subventionen“ auf. Selbst Bundespolitiker sprechen in Interviews von „Subventionen“ im Rahmen des EEG Durch die vielfache Wiederholung des Subventionsbegriffs verankert er sich in den Köpfen der Öffentlichkeit, doch richtiger wird er dadurch nicht. Eine Subvention ist eine einseitige Zahlung des Staates an Unternehmen oder Bürger/innen. Neben direkten Geldzahlungen sind auch geldwerte Vorteile denkbar, etwa spezielle Vergünstigungen. In jedem Falle werden Subventionen aus öffentlichen Mitteln finanziert. Fakt ist aber, dass die EEG Umlage nicht aus Steuertöpfen gezahlt wird – der Staat zahlt keinen Cent. Die Rolle des Staates beschränkt sich darauf, dass er einen Mindest-Vergütungspreis für EEG Strom festlegt. So erhalten die Betreiberinnen und Betreiber von Erneuerbare Energie-Anlagen je eingespeiste Kilowattstunde einen festen Vergütungsbetrag. Finanziert wird dieser einerseits durch den Verkauf des Grünstroms an der Börse, der Rest bzw. die Differenz ist die EEG Umlage. Die EEG Umlage ist also die Differenz aus den Vergütungszahlungen an Betreiber/innen und den Verkaufseinnahmen des EEG Ökostroms an der Börse. Das bedeutet: Die EEG Umlage funktioniert wie ein Fonds mit Einnahmen (Verkauf des EEG Stroms an der Börse) und Ausgaben (Zahlungen an die Betreiber). Die Differenz, d.h. der Fehlbetrag, ist die EEG Umlage und wird auf alle Stromverbraucher verteilt. Der Staatshaushalt bleibt außen vor, Steuergelder fließen nicht. (Quelle: Internationales Wirtschaftsforum Regenerative Energien (IWR))


  

Vorheriger Begriff:
Photovoltaik-Rendite
Nächster Begriff:
Photovoltaischer_Effekt




















 



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