Solar Millennium AG begrüßt Vergleichsvorschlag des Gerichts
Der Vorsitzende Richter der Zweiten Kammer für Handelssachen des Landgerichts Nürnberg-Fürth, Dr. Werner Meyer, hat am vergangenen Freitag vorgeschlagen, die Vergleichsverhandlungen wieder aufzunehmen, um die Auseinandersetzung zwischen der Solar Millennium AG (Erlangen) und dem ehemaligen Vorsitzenden des Vorstandes, Prof. Dr. Utz Claassen, beizulegen.
Den Parteien wurde vom Gericht eine Frist bis Ende November 2011 zum Abschluss der Vergleichsverhandlungen eingeräumt. Geführt werden die Verhandlungen vom Gericht selbst.
„Oberste Priorität hat, eine Lösung herbeizuführen, die für das Unternehmen und seine Aktionäre akzeptabel ist. Wir begrüßen es sehr, wenn dies im Wege eines Vergleiches unter Moderation des Gerichts erfolgen kann“, sagte Helmut Pflaumer, Vorsitzender des Aufsichtsrates der Solar Millennium AG. „Wir werden jetzt unseren Beitrag leisten, um den Vergleich möglich zu machen. Dabei ist es eine Frage des Anstands und des Respekts vor dem Gericht, dass wir uns an das vereinbarte Gentlemen's Agreement halten und die Auseinandersetzung für die Dauer der Vergleichsgespräche ruhen lassen.“
Sollten die Verhandlungen bis Ende November nicht zum Erfolg führen, hat das Gericht einen Verhandlungstermin im März bzw. April 2012 in Aussicht gestellt. Pflaumer: „Führen die Vergleichsvereinbarungen wider Erwarten nicht zum Erfolg, setzen wir die Ansprüche des Unternehmens und seiner Aktionärinnen und Aktionäre vor Gericht durch. Gleichwohl ziehen wir eine gütliche Einigung zweifellos vor, weil damit insbesondere der Solar Millennium AG und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein möglicherweise jahrelanges Tauziehen erspart bliebe.“
Hintergrund: Prof. Dr. Utz Claassen war im März 2010 bei Solar Millennium nach nur 74 Tagen als Vorstandsvorsitzender ausgeschieden. Claassen berief sich damals auf ein ihm eingeräumtes Recht, innerhalb einer definierten Überlegungsfrist sein Amt niederzulegen. Der Aufsichtsrat der Solar Millennium AG fordert von dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden die Rückzahlung seiner Antrittsprämie.
Quelle: Solar Millennium AG
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