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22.12.2005

Schadenersatz bei Stromausfall durch Unwetter

Spätestens seit den Bildern reihenweise umgeknickter Strommasten im Münsterland im November 2005 ist klar: Wetterextreme – egal ob durch globale Klimaveränderung oder Materialermüdung verursacht – können richtig ins Geld gehen. Leicht kommen da innerhalb von nur wenigen Stunden Millionenschäden zustande. Der Stromversorger RWE schließt derzeit...

... jeden rechtlich begründeten Schadensersatz gegenüber seinen Stromkunden im Münsterland aus und verweist unter Berufung auf die Allgemeinen Versorgungsbedingungen (AVBEltV) auf höhere Gewalt. Eine Haftung seitens des Stromversorgers bestünde nur, wenn er den Stromausfall vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt hätte. Zwar hat die zuständige Regulierungsbehörde RWE mittlerweile aufgefordert, sich zu Ursache und Ausmaß der Schäden zu äußern, doch das könnte dauern. So lange könnten die Geschädigten erst einmal auf ihren Kosten sitzen bleiben. RWE hat deshalb zwischenzeitlich einen so genannten Härtefallfonds mit einem Kapital von 5 Millionen Euro eingerichtet, um besonders betroffene Stromkunden finanziell zu unterstützen.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen fordert laut Stiftung Warentest allerdings ein unabhängiges Gutachten zur Klärung der Sachlage und empfiehlt allen, die von den Stromausfällen betroffen waren, ihre Schadensersatzforderungen unverzüglich bei RWE anzumelden. Unabhängig vom Ausgang dieser weiteren Klärung verweist die Stiftung Warentest insbesondere darauf, dass auch die normale Hausratversicherung Schäden durch Stromausfälle nicht ausgleicht. In der Regel sind nur solche Fälle versichert, in denen Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser oder Sturm und Hagel Schadensursache waren. Allerdings könnten laut Stiftung Warentest wenigstens manche Versicherte auf einen Teilersatz ihres Schadens hoffen:

Mit einer so genannten Gefriergutklausel im Vertrag können Schäden aus verdorbenem Gefriergut durch Stromausfall geltend gemacht werden. Eine Elementarschadenversicherung entschädigt zwar keine Schäden durch Stromausfälle, springt aber ein, wenn die Schneemassen zum Beispiel das Hausdach eindrücken. Schäden, die ein Schneesturm (mindestens Sturmstärke 8) direkt am Haus verursacht hat, deckt eine eventuell vorhandene Wohngebäudeversicherung ab. Wer vorab eine Elektronikversicherung abgeschlossen hat, kann Schäden, die durch einen Stromausfall oder Stromschwankungen an seinen elektronischen Anlagen (beispielsweise Telefonanlage) verursacht wurden, ersetzt bekommen. Nicht zuletzt könnte eine private Unfallversicherung Verletzungen und daraus resultierende bleibende Schäden, die zum Beispiel aufgrund von Dunkelheit im Haus durch Stromausfall entstanden sind, abdecken. (Weitere Informationen dazu: www.stiftung-warentest.de)

Schriftliche Anträge für den RWE-Härtefallfonds können an folgende Anschrift gerichtet werden:
Härtefallfonds
z. Hd. Herrn Erich Tilkorn
Weseler Str. 480
48163 Münster
(Quelle: www.rwe.com; Angabe ohne Gewähr)

Autorin: Petra Forberger für www.solarportal24.de


 

 

 


  

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