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21.07.2012

dena-Tipps für den Hauskauf

Wer beim Kauf eines Hauses auf der sicheren Seite sein will, darf nicht mehr nur auf Lage und Aussehen achten – auch die Energieeffizienz spielt mittlerweile eine wesentliche Rolle. In Zeiten hoher Gas- und Ölpreise sind nur Häuser mit geringem Energiebedarf eine zukunftsfähige Geldanlage: Sie halten die Nebenkosten gering und den Wert stabil und bieten zudem zeitgemäßen Wohnkomfort. Damit der Kauf eines Hauses keine unerwarteten Mehrkosten mit sich bringt, empfiehlt die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), bereits im Vorfeld die Energieeffizienz zu prüfen und einen möglichen Sanierungsaufwand mit zu bedenken.

dena-Geschäftsführer Stephan Kohler rät, sich den gesetzlich vorgeschriebenen Energieausweis auch wirklich vorlegen zu lassen: „Der Energieausweis informiert noch vor dem Kauf einer Wohnung oder eines Hauses über die tendenziell anfallenden Energiekosten und ermöglicht, verschiedene Objekte am Markt zu vergleichen“. Eine Skala von Grün nach Rot hilft, den künftigen Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser abzuschätzen. Bewegen sich die Werte im roten Bereich, muss mit sehr hohen Heizkosten gerechnet werden. Liegen die Werte dagegen im grünen Bereich, werden sie deutlich geringer ausfallen. 

Wer ein Haus nach dem Kauf umbauen oder sanieren möchte, muss einige Bestimmungen aus der sogenannten Energieeinsparverordnung (EnEV) beachten. In der Regel gilt: Saniert der Eigentümer mehr als 10 Prozent der Fläche eines Bauteils, muss er dabei einen guten, in der EnEV festgelegten Energiestandard erreichen. Erneuert der neue Hausbesitzer beispielsweise die Fassade, verlangt der Gesetzgeber, dass ein bisher ungedämmtes Mauerwerk gedämmt wird. Kohler betont: „Das lohnt sich in jedem Fall, da das Gerüst sowieso aufgestellt wird. Die Mehrkosten für das Dämmen machen sich später durch Einsparungen beim Heizen bezahlt“. Übrigens: Die ausführenden Handwerksbetriebe müssen nach den Bauarbeiten in einer so genannten Unternehmererklärung bestätigen, dass die Anforderungen der EnEV an die jeweilige Baumaßnahme eingehalten wurden. 

Einige Sanierungsarbeiten müssen in jedem Ein- und Zweifamilienhaus durchgeführt werden, sobald der Besitzer wechselt. Der neue Eigentümer hat zwei Jahre Zeit sie umzusetzen. So müssen Warmwasser- und Heizungsleitungen, die sich in unbeheizten Räumen befinden, gedämmt werden. Das betrifft beispielsweise Leitungen, die in einem unbeheizten Keller verlegt sind. Auch am anderen Ende des Hauses greift die Dämmpflicht: Die oberste Geschossdecke, die beheizte Räume gegen einen unbeheizten Dachboden abgrenzt, muss gedämmt werden. Es sei denn, das darüber liegende Dach wird oder ist entsprechend isoliert. Das gilt auch dann, wenn die alte Dämmung nach heutigen gesetzlichen Vorgaben unzureichend ist und eine Erneuerung sinnvoll wäre. 

Wer auf Nummer sicher gehen will, nimmt bei der Besichtigung des Hauses einen Energieberater/in mit. Der Experte erkennt sofort die Schwachstellen und kann eine erste Empfehlung geben. Nach dem Kauf ist eine ausführliche Energieberatung, die so genannte Vor-Ort-Beratung, empfehlenswert. Bei dieser Analyse des Hauses, die staatlich gefördert wird, werden individuelle Modernisierungsempfehlungen gegeben, mit denen sich der Energieverbrauch und somit die Energiekosten auf einen Bruchteil des Niveaus durchschnittlicher Altbauten senken lassen. 

Die dena stellt unter www.zukunft-haus.info/experten eine Liste mit Expert/innen zur Verfügung, auf deren Qualifikation sich Eigentümerinnen und Eigentümer verlassen können. Für die geförderte Vor-Ort-Beratung können Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer unter www.energie-effizienz-experten.de Expert/in finden.

Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)

  

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