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02.02.2013

Höhere KfW-Fördergelder für energetische Sanierungen

Mit dem neuen Jahr kam der Winter nach Deutschland und die Heizungen laufen auf Hochtouren. Wer sich da nicht auf die Funktionstüchtigkeit seiner Heizungsanlage verlassen kann, sollte über eine Modernisierung nachdenken. Für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer, die ihr Eigenheim energetisch sanieren möchten, stellt der Bund seit Januar 2013 zusätzliche Fördermittel von jährlich 300 Millionen Euro bereit.

Bisher verfügte das Förderprogramm der staatlichen KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau „Energieeffizient Sanieren“ über einen jährlichen Förderetat von 1,5 Milliarden Euro. Der finanzielle Anreiz erhöhter Investitionszuschüsse soll Immobilieneigner in dem Vorhaben bestärken, Einzelmaßnahmen und Komplettsanierungen durchzuführen. 

Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzern, die über eine Sanierung nachdenken, rät Dr. Michael Herma, Geschäftsführer der VdZ - Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e. V.: „Eine Heizungsmodernisierung lohnt sich mehrfach, denn der Energieverbrauch sinkt spürbar, der Wert der Immobilie steigt und auch die Umwelt wird entlastet.“ 

Wer von einer Heizungsmodernisierung profitieren will, sollte einige wichtige Details beachten. Beispielweise müssen Fördermittel der KfW vor Beginn der Arbeiten beantragt werden. Der Modernisierungsfahrplan auf www.intelligent-heizen.info bietet Hausbesitzerinnen und Hausbesitzern nützliche Tipps und Orientierung bei der Planung einer solchen Sanierung. 

Ein Antrag auf die verbesserten Zuschüsse kann ab sofort direkt bei der KfW-Bank gestellt werden. Einzelmaßnahmen werden mit zehn Prozent der Investitionskosten subventioniert, wobei die maximale Förderhöhe bei 5.000 Euro liegt. Bei Sanierungen, die Immobilien auf den Stand eines KfW-Effizienzhauses bringen, profitieren Eigentümerinnen und Eigentümer von noch höheren Fördergeldern: Für ein Effizienzhaus 55 werden 25 Prozent der förderfähigen Kosten ausgeschüttet (maximal 15.000 Euro), für ein Effizienzhaus 70 erhalten Hauseigner einen Anteil von 25 Prozent (maximal 18.750 Euro).

Eine neue Voraussetzung für die KfW-Förderung: Ab 1. März 2013 muss ein unabhängiger, externer Sachverständiger vor und nach der Modernisierungsmaßnahme als Gutachter beauftragt werden. Ab Anfang Februar steht eine aktualisierte Broschüre zu den veränderten KfW-Förderungen auf www.intelligent-heizen.info zum kostenlosen Download bereit. 

Die VdZ empfiehlt, bei allen Modernisierungsmaßnahmen der Heizungsanlage einen Hydraulischen Abgleich durchführen zu lassen. Diese Maßnahme trägt dazu bei, eine gleichmäßige Wärmeverteilung in den einzelnen Räumen bei optimalem Energieverbrauch sicherzustellen und ist wichtig, um die KfW-Vorgaben zur Bewilligung von Fördergeldern zu erfüllen. 

Auf dem Serviceportal www.intelligent-heizen.info finden Verbraucherinnen und Verbraucher ein Bestätigungsformular für die Durchführung des Hydraulischen Abgleichs ihrer Heizungsanlage sowie eine Fördermitteldatenbank, die einen Überblick aller Förderprogramme des Bundes, der Länder, der Region oder des lokalen Energieversorgers bietet. 

Quelle: VdZ - Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e. V.

  

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