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Asbest - Erwerb der Sachkunde nach der TRGS 519, Anlage 4

Datum: 18.2.2014 - 19.2.2014
Veranstaltungsart: Sachkundelehrgang

In den gesamten Bau- und Ausbaugewerken, im Maler-
und Lackierer-, Dachdecker-, Glaser- und SHKHandwerk
ist der Kontakt mit asbesthaltigen Materialien
nicht zu vermeiden.
Bei Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien fordert der
Gesetzgeber in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe
(TRGS) seit 1991 einen Nachweis über die entsprechende
Sachkunde im Umgang mit Asbest. Bei
Zuwiderhandlung muss mit schwerwiegenden zivilund
strafrechtlichen Folgen gerechnet werden.
Zum Erwerb der Sachkunde für Abbruch-, Sanierungsund
Instandhaltungsarbeiten (ASI) an Asbestzementprodukten
sowie Arbeiten geringen Umfangs (AgU) an
Asbestprodukten bietet das UZH diesen behördlich
anerkannten Lehrgang nach TRGS 519, Anlage 4, an.

Inhalte
• Verwendung von Asbest
• Vorschriften und Regelungen für den Umgang mit
Asbest und Asbestzement
• Personelle Anforderungen
• Sicherheitstechnische Maßnahmen
• Baustelleneinrichtung, Arbeitsgeräte
• Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten
• Abfallaufnahme und –entsorgung

Zielgruppe

Der Lehrgang richtet sich an Meister und erfahrene
Führungskräfte der Bau- und Ausbaugewerke, des
Maler- und Lackierer-, Dachdecker-, Glaser- und SHKHandwerks.

Abschluss

Der Lehrgang schließt mit einer Sachkundeprüfung vor
der Bezirksregierung, auf die Sie gründlich vorbereitet
werden, ab. Nach dem erfolgreichen Abschluss der
Prüfung wird ein Zeugnis ausgestellt, das Ihre Sachkunde
für den Umgang mit Asbest bescheinigt.

Dauer

2-tägig
09:00 – 16:30 Uhr

Teilnehmerentgelt

370, - EUR für Handwerksbetriebe
470, - EUR für andere Berufsgruppen


Kontakt:
Zentrum für Umwelt und Energie
Mülheimerstr. 6
46049 Oberhausen
0208 82055-76
0208 82055-99
dirk.schoen@hwk-duesseldorf.de
Homepage



Vorherige Veranstaltung:
Für Energieberater: Die EnEV für den Praktiker
Nächste Veranstaltung:
4. Kölner Photovoltaik-Anwenderkonferenz
 



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