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Fortbildungslehrgang Asbestsachkunde nach Anlage 5 der TRGS 519 Oberhausen

Datum: 23.10.2014 - 23.10.2014
Veranstaltungsart: Seminar

Durch die Gefahrstoffverordnung in Verbindung mit
der neuen TRGS 519 (Stand 2014) wird eine eintägige
staatlich anerkannte Fortbildung für alle Asbest-
Sachkundigen notwendig. Diese Fortbildungslehrgänge
werden auf Grundlage der Anlage 5 der neuen
TRGS 519 durchgeführt.
Gefordert ist eine eintägige Schulung, die innerhalb
von 6 Jahren absolviert werden muss. Wer also am
01. Januar 2011 einen Sachkundelehrgang absolviert
hat, muss bis zum 01. Januar 2017 einen Lehrgang
nach Anlage 5 besucht haben. Ansonsten ist die erworbene
Sachkunde ungültig und der komplette Lehrgang
muss wiederholt werden. Die 6 Jahre Gültigkeit
zählen ab dem Besuch des Lehrgangs.
Ausnahme: Sachkundenachweise, die vor dem
01.07.2010 erlangt wurden, gelten noch bis zum
30.06.2016.
Unser Fortbildungslehrgang nach Anlage 5 ist bei der
Bezirksregierung Düsseldorf staatlich anerkannt.

Inhalte
• Asbestprodukte und ihre Verwendung; Gesundheitsgefahren;
Berufskrankheiten
• Aktuelles aus dem Vorschriften- und Regelwerk
• Organisatorische, vorbereitende Maßnahmen
• Persönliche Schutzausrüstungen
• Baustelleneinrichtung
• Arbeitsverfahren; Verfahren mit geringer Exposition
• Hinweise zur Entsorgung

Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Sachkundige mit der
Sachkunde nach Anlage 4 A, B und C der TRGS 519.

Abschluss
Die erfolgreiche Teilnahme an diesem Seminar wird
mit einem Zertifikat bescheinigt.

Dauer und Termin
23. Oktober 2014, 1-tägig
9:00 – 16:30 Uhr

Teilnehmerentgelt
215, - EUR für Handwerksbetriebe
260, - EUR für andere Berufsgruppen

Referent
Norbert Scheulen (BG BAU)


Kontakt:
Dirk Schön
Mülheimerstraße 6
46049 Oberhausen
020882055-76
020882055-99
dir.schoen@hwk-duesseldorf.de
Homepage



Vorherige Veranstaltung:
Forum Wegweiser durch das neue EEG
Nächste Veranstaltung:
Photovoltaik-Anlagen. Sachkundenachweis.
 



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