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Fortbildungslehrgang Asbestsachkunde nach Anlage 5 der TRGS 519 Oberhausen
Datum: 13.5.2015
- 13.5.2015
Veranstaltungsart: Tagesseminar
INFORMATIONEN ZUM LEHRGANG
Durch die Gefahrstoffverordnung in Verbindung mit der neuen
TRGS 519 (Stand 2014) wird eine eintägige staatlich anerkannte
Fortbildung für alle Asbest-Sachkundigen notwendig. Diese Fortbildungslehrgänge
werden auf Grundlage der Anlage 5 der neuen
TRGS 519 durchgeführt.
Gefordert ist eine eintägige Schulung, die innerhalb von 6 Jahren
absolviert werden muss. Wer also am 01. Januar 2011 einen
Sachkundelehrgang absolviert hat, muss bis zum 01. Januar
2017 einen Lehrgang nach Anlage 5 besucht haben. Ansonsten
ist die erworbene Sachkunde ungültig und der komplette Lehrgang
muss wiederholt werden. Die 6 Jahre Gültigkeit zählen ab
dem Besuch des Lehrgangs.
Ausnahme: Sachkundenachweise, die vor dem 01.07.2010 erlangt
wurden, gelten noch bis zum 30.06.2016.
Unser Fortbildungslehrgang nach Anlage 5 ist bei der Bezirksregierung
Düsseldorf staatlich anerkannt.
INHALTE
• Asbestprodukte und ihre Verwendung; Gesundheitsgefahren;
Berufskrankheiten
• Aktuelles aus dem Vorschriften- und Regelwerk
• Organisatorische, vorbereitende Maßnahmen
• Persönliche Schutzausrüstungen
• Baustelleneinrichtung
• Arbeitsverfahren; Verfahren mit geringer Exposition
• Hinweise zur Entsorgung
ZIELGRUPPE
Das Seminar richtet sich an Sachkundige mit der Sachkunde nach
Anlage 4 A, B und C der TRGS 519.
ABSCHLUSS
Die erfolgreiche Teilnahme an diesem Seminar wird mit einem
Zertifikat bescheinigt.
DAUER
1-tägig
09:00 – 16:30 Uhr
LEHRGANGSENTGELT
215, - EUR für Handwerksbetriebe
260, - EUR für andere Berufsgruppen
REFERENT
Norbert Scheulen (BG Bau)
Kontakt:
Dirk Schön Mülheimerstraße 6 46049 Oberhausen
020882055-76 020882055-99 dirk.schoen@hwk-duesseldorf.de Homepage
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