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Clearingstelle_EEG
Die Clearingstelle EEG ist die im Jahr 2007 durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit errichtete, neutrale Clearingstelle gemäß § 57 Erneuerbare-Energien-Gesetz 2009 (bzw. gemäß § 19 EEG 2004). Sie bietet die Möglichkeit, Streitigkeiten zwischen Anlagenbetreiberinnen bzw. -betreibern und Netzbetreibern sowie Anwendungsfragen des EEG schnell, effizient und kostengünstig zu lösen bzw. bestenfalls zu vermeiden. Die Clearingstelle EEG bietet dafür verschiedene Verfahrensarten an. Einseitige (rechtliche) Beratung oder Projektrealisierungshilfen sind hiervon ausgeschlossen. Die Clearingstelle EEG agiert bei der Klärung von Streitigkeiten und Anwendungsfragen unabhängig und ist keinen Weisungen unterworfen. Sie ist allein der bestmöglichen Vermeidung und Beilegung von Konflikten im Sinne der Beteiligten verpflichtet. Das Personal der Clearingstelle EEG setzt sich aus Expertinnen und Experten für die rechtlichen und technischen Aspekte der Erneuerbaren Energien und der außergerichtlichen Streitbeilegung zusammen.
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Vorheriger Begriff: Chancen_der_Energiewende | Nächster Begriff: CSP-Kraftwerk |
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