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EEG_Novelle_2012
Bund und Länder haben sich am 27. Juni 2012 bei der zukünftigen Ausgestaltung der Photovoltaik-Förderung geeinigt: Die Förderkürzung tritt rückwirkend zum 1. April 2012 in Kraft. Die Vergütungen werden im Laufe des Jahres entsprechend verrechnet. --- Die Höhe der Kürzungen beträgt, je nach Anlagengröße, zwischen 20 und 30 Prozent. --- Allerdings wird eine Größenklasse für mittelgroße Dachanlagen von 10 kW bis 40 kW eingeführt. Diese erhalten eine Förderung von 18,5 Cent/ kWh für 90 Prozent des erzeugten Stroms. Ursprünglich war nur eine Klasse zwischen 10 kW und 1.000 kW geplant. --- Die Parteien einigten sich zudem darauf, die Förderung für Solarstrom bei einer Gesamtmenge von 52 GW zu deckeln. Ist diese Menge erreicht, erhalten Anlagenbetreiber somit keine Förderung mehr. --- Im Rahmen des jetzigen Kompromisses soll die Bundesregierung allerdings rechtzeitig einen Vorschlag für das weitere Vorgehen vorlegen, wenn die 52 GW erreicht sind. --- Bis zu dieser Menge bleibt der jährliche Ausbaukorridor von 2,5 bis 3,5 GW ohne Fördersenkung erhalten. (In der ursprünglichen Fassung des Bundestags sollte der Korridor schrittweise gesenkt werden.) --- Die Förderbegrenzung für Solarparks ab 10 MW Größe bleibt erhalten. Allerdings gilt für die Zusammenfassung von Freiflächenanlagen zu einem Gesamtpark künftig ein Umkreis von zwei statt vier Kilometern. (Quelle: EuPD Research, Bundesnetzagentur) Mehr unter www.bundesnetzagentur.de
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