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03.02.2006

Klimawandel vor Gericht?

Ein Rechtsstreit zwischen dem Energieversorger RWE und der Umweltschutzorganisation Greenpeace könnte nun erstmals den Klimawandel vor Gericht bringen. Ursprünglich ging es in dem derzeit vor dem Aachener Landgericht anhängigen Verfahren um Schadensersatzforderungen von RWE gegenüber Greenpeace-Aktivisten. Diese hatten im Mai 2004 in der Tagebaugrube Hambach (Kreis Düren) für den Ausstieg aus der Braunkohle und den Ausbau Erneuerbarer Energien protestiert. Das Gericht muss nun klären, ...

... ob es sich bei dieser Aktion um einen „gerechtfertigten Protest“ gehandelt hat und die Aktivisten aus einer „Notstandslage“ heraus tätig geworden sind. Konkret werden sich die Richter mit der Frage beschäftigen müssen, welche Klimaänderungen in Zukunft zu erwarten sind und ob aufgrund der Folgen des Klimawandels bereits heute ein Notstand – der dann gegebenenfalls eine derartige Protestaktion rechtfertigen könnte – bejaht werden muss. „Dies könnte der erste Rechtsstreit in Deutschland werden, in der Klimawandel und die Verantwortung eines großen Unternehmens für den Klimaschutz vor Gericht verhandelt werden,“ erklärte dazu Michael Günther, der Greenpeace als Anwalt vertritt. 

Braunkohle ist laut Greenpeace der Energieträger mit dem höchsten Kohlendioxidausstoß pro erzeugter Kilowattstunde Strom Kohlendioxid gilt als einer der Hauptverursacher für den Klimawandel und den weltweiten Temperaturanstieg. Greenpeace-Klimaexperte Karsten Smid: „Jetzt wo die dramatischen Schäden durch den Klimawandel immer offensichtlicher werden, müssen auch Verursacher und Verantwortliche genannt werden.“ 

Schon im Oktober letzten Jahres hatte das Landgericht Köln erklärt, dass Greenpeace RWE als „größten Klimakiller Europas“ bezeichnen darf. Aus der Begründung des bereits rechtskräftigen Urteils: „Da die Verfügungsklägerin (RWE AG) unstreitig – und übrigens auch gerichtsbekannt – unzählige Kraftwerke betreibt und große Mengen CO2 freigesetzt werden, die (...) dem globalen Klimahaushalt zumindest nicht förderlich sind, bestehen an der Zulässigkeit einer solchen Bewertung keinerlei Zweifel.“ 

Quelle: ppenergie, greenpeace
 

Autorin: Petra Forberger für www.solarportal24.de





  

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