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25.01.2008

Marktanreizprogramm zur Förderung erneuerbarer Energien ausgeweitet

Zuschüsse von bis zu 3.400 Euro winken Eigenheimbesitzerinnen und -besitzern, die 2008 eine Solarthermie Anlage installieren und zugleich Maßnahmen zur Energieeinsparung ergreifen. Am 01. Januar trat die neue Richtlinie zur Förderung erneuerbarer Energien (sog. Marktanreizprogramm) in Kraft. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat sein Internetangebot entsprechend angepasst, so dass Interessierte nun ausführliche Informationen über die neuen Fördertatbestände finden.

2008 werde die Förderung für erneuerbare Energien im Wärmemarkt mit neuen Schwerpunkten fortgesetzt, so das BAFA. Für das Marktanreizprogramm stehen in diesem Jahr bis zu 350 Millionen Euro zur Verfügung, deutlich mehr als in den Jahren zuvor. Als Teil des integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung hat das Bundesumweltministerium eine neue Förderrichtlinie für das Marktanreizprogramm erlassen, die unbefristet ab 2008 gilt. Ab 2009 werden für das Programm bis zu 500 Millionen Euro im Jahr bereitgestellt. 

In der neuen Richtlinie werden aus den Finanzmitteln des Bundesumweltministeriums weiterhin solarthermische Anlagen gefördert, bei denen aus Sonnenenergie Wärme für die Brauchwasserversorgung oder Raumheizung gewonnen wird (Solarkollektoranlagen). Außerdem wird die Errichtung von Biomasseanlagen finanziell unterstützt, bei denen Holz in Form von Pellets, Hackschnitzeln oder Scheitholz unter Einhaltung anspruchsvoller Emissionsgrenzwerte zur Wärmegewinnung verbrannt wird. Neu ist die Förderung von effizienten Wärmepumpen für die Warmwasserbereitung und die Bereitstellung des Heizwärmebedarfs eines Gebäudes. 

Darüber hinaus sind in der neuen Richtlinie Zuschüsse in Kombination mit der eben beschriebenen Grundförderung möglich, wenn die Anlagen in besonders energieeffizienter Weise eingesetzt bzw. kombiniert werden. Hierzu wurde eine Bonusförderung eingeführt, wenn zusätzlich zu den eben beschriebenen Maßnahmen besonders energieeffiziente Umwälzpumpen oder Solarkollektorpumpen eingebaut werden oder im Zusammenhang mit der Errichtung einer Solarkollektoranlage eine bestehende Niedertemperaturheizung durch eine Brennwertheizung ersetzt wird. 

Außerdem kann für die Solar- oder Biomasseanlage ein Effizienzbonus gewährt werden, wenn der Antragssteller anhand eines Energiebedarfsausweises nachweisen kann, dass es sich um ein besonders energieeffizientes Gebäude handelt. Neu ist auch der sogenannte regenerative Kombinationsbonus, wenn gleichzeitig mit der Errichtung einer Solarkollektoranlage eine Biomasseverbrennungsanlage oder Wärmepumpe installiert wird.

Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer, die 2008 eine Solarheizung installieren und zugleich Maßnahmen zur Energieeinsparung ergreifen, profitieren gleich doppelt: Ihnen winken Zuschüsse von bis zu 3.400 Euro für eine typische Solarheizung mit 15 Quadratmeter-Kollektorfläche, so der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar). Carsten Körnig, Geschäftsführer des BSW-Solar, begrüßt die Aufstockung der Solarförderung: „Mit den attraktiven Zuschüssen gibt die Bundesregierung einen deutlichen Anreiz zur Investition in moderne Solarheizungen. Diese schützen Klima und Geldbeutel gleichermaßen.“ 

Weitere Informationen unter www.bafa.de.

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar)

  

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