Im solarportal24-Linkverzeichnis finden Sie schnell, einfach und kostenlos kompetente Ansprechpartner/innen für Ihre Fragen rund ums Thema Solarenergie, Erneuerbare Energien und mehr.
Architekten (22)
Berater (61)
Energieagenturen (9)
Finanzierung (17)
Forschung & Entwicklung (3)
Fort- und Weiterbildung (3)
Großhändler (54)
Handwerker (207)
Händler (69)
Komplettlösungen (22)
Medien (7)
Montagegestelle (7)
Planer (42)
private Solarseiten (15)
Solarhersteller (64)
Solarversicherungen (15)
Verbände/Vereine (13)
Versandhandel (15)
Ökologisch Bauen (12)
Mitmachen
Login / Eintrag ändern


Zurück zu den Nachrichten... Diesen Artikel ausdrucken
09.01.2007

213 Millionen Euro für erneuerbare Energien im Wärmebereich

Zur Förderung von Solarkollektoren, Biomassekesseln und Geothermie Anlagen stellt das Bundesumweltministerium in diesem Jahr 213 Millionen Euro zur Verfügung. Die Basisvergütung wird für Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung (40 Euro/m2, mindestens 275 Euro je Anlage), Solarkollektoranlagen zur Heizungsunterstützung (70 Euro/ m2), Pelletskessel (24 Euro/kW Nennwärmeleistung), Hackschnitzelanlagen (pauschal 500 Euro je Anlage) und Scheitholzvergaserkessel (pauschal 750 Euro je Anlage) gewährt. Wer bereits 2006 einen Förderantrag beim BAFA gestellt hat, aber wegen ausgeschöpfter Haushaltsmittel abgelehnt wurde, kann erneut einen Antrag stellen. Hier gelten die alten Förderrichtlinien vom 12. Juni 2006.

Mit dem Marktanreizprogramm werden Investitionen in innovative Technologien erneuerbarer Energien im Wärmebereich durch Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen unterstützt. In der neuen Richtlinie sind die Einzelheiten der Förderung von Solarkollektoren, Biomassekesseln, Biomasse und Geothermie Heizkraftwerken und Nahwärmenetzen geregelt. Die Förderrichtlinie tritt nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger voraussichtlich Mitte Januar in Kraft. Für private Antragsteller ist das Programm damit geöffnet. Für freiberufliche und gewerbliche Antragsteller findet die Richtlinie erst nach Genehmigung durch die Europäische Kommission Anwendung. 

Über die Anträge auf Investitionskostenzuschüsse entscheidet im Auftrag des Bundesumweltministeriums das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Basisvergütung wird für Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung (40 Euro/m2, mindestens 275 Euro je Anlage), Solarkollektoranlagen zur Heizungsunterstützung (70 Euro/ m2), Pelletskessel (24 Euro/ kW Nennwärmeleistung), Hackschnitzelanlagen (pauschal 500 Euro je Anlage) und Scheitholzvergaserkessel (pauschal 750 Euro je Anlage) gewährt. 

Wer bereits im Jahr 2006 einen Förderantrag beim BAFA gestellt hat, der wegen ausgeschöpfter Haushaltsmittel abgelehnt wurde, kann nunmehr einen erneuten Antrag stellen. In diesem Fall richtet sich der Investitionskostenzuschuss nach der alten Förderrichtlinie vom 12. Juni 2006. 

Das Antragsverfahren für die Basisförderung ist drastisch vereinfacht worden. Die Antragstellung erfolgt zusammen mit dem Verwendungsnachweis (Rechnung) erst dann, wenn die Anlage betriebsbereit ist. Dies ermöglicht ein bürgerfreundliches Verfahren und verkürzt die Bearbeitungszeiten. Antrag und Abrechnung werden in einem Schritt bearbeitet. 

Nur wer über die Basisförderung hinaus gefördert werden und einen Innovationsbonus erhalten will, muss einen entsprechenden Antrag vor Baubeginn beim BAFA stellen. Das gilt etwa für solarthermische Anlagen mit 20 bis 40 Quadratmeter Kollektorfläche bei Wohngebäuden mit mindestens drei Wohnungen oder bei anderen Gebäuden mit mindestens 500 Quadratmeter Nutzfläche. Solche Anlagen können mit dem dreifachen Förderbetrag unterstützt werden. Die doppelte Basisförderung können Solaranlagen erhalten, die Prozesswärme und solare Kühlung bereitstellen. Das gilt auch für Biomassekessel mit Sekundärmaßnahmen zur Emissionsminderung.

Auch die Förderung von großen Biomasse und Geothermie Heizkraftwerken einschließlich der Nahwärmenetze soll in 2007 fortgeführt werden. Hierzu bedarf es aber noch der Genehmigung durch die EU-Kommission. 

Die neue Förderrichtlinie legte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel am 8. Januar 2007 in Berlin vor. „Das Marktanreizprogramm setzt zusammen mit dem Gebäudesanierungsprogramm den besten Anreiz für Investitionen in innovative Energietechnologien im Wärmemarkt. In diesem Jahr haben wir die Mittel auf einen neuen Rekordbetrag aufgestockt. Das Programm leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und sorgt zudem für neue Arbeitsplätze gerade im Handwerk“, sagte Gabriel.

Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) 

  

Vorheriger Artikel:
Neue Röhren machen thermische Solaranlagen attraktiver
Nächster Artikel:
Frankreich attraktiv für deutsche Fotovoltaik- und Solarthermie-Unternehmen

Newsarchiv

Mai 2019 April 2019 März 2019 Februar 2019 Januar 2019 Dezember 2018 November 2018 Oktober 2018 September 2018 August 2018 Juli 2018 Juni 2018 Mai 2018 April 2018 März 2018 Februar 2018 Januar 2018 Dezember 2017 November 2017 Oktober 2017 September 2017 August 2017 Juli 2017 Juni 2017 Mai 2017 April 2017 März 2017 Februar 2017 Januar 2017 Dezember 2016 November 2016 Oktober 2016 September 2016 August 2016 Juli 2016 Juni 2016 Mai 2016 April 2016 März 2016 Februar 2016 Januar 2016 Dezember 2015 November 2015 Oktober 2015 September 2015 August 2015 Juli 2015 Juni 2015 Mai 2015 April 2015 März 2015 Februar 2015 Januar 2015 Dezember 2014 November 2014 Oktober 2014 September 2014 August 2014 Juli 2014 Juni 2014 Mai 2014
 



  solarportal24.de Impressum | Neue Einträge | Top Links | Top Partner | 25.11.2024 05:21
                                                                 News_V2