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16.07.2008

Schweiz: Fotovoltaik-Kostendeckel voraussichtlich ausgeschöpft

In der Schweiz können Produzent/innen von erneuerbarem Strom ihre Anlagen seit Mai 2008 für die kostendeckende Einspeisevergütung anmelden. Bisher sind rund 5.000 Anmeldungen eingegangen, rund 3.500 davon alleine am 1. und 2. Mai. Dieser Ansturm zeige, dass in der Schweiz ein riesiges Interesse an erneuerbarem Strom herrsche und ein Investitionsboom bevorstehe, so das schweizerische Bundesamt für Energie BFE.

Die swissgrid ag, die im Auftrag des schweizer Bundes die Abwicklung der kostendeckenden Einspeisevergütung durchführt, sei zurzeit daran, die Anmeldungen vollständig zu prüfen und auszuwerten. Diese detaillierte Auswertung sei zwingend erforderlich, um die gesetzlich vorgeschriebenen Kostendeckel der verschiedenen Technologien - Wasserkraft (bis 10 Megawatt), Fotovoltaik Windenergie, Geothermie und Biomasse - korrekt zu bewirtschaften. Die genaue Überprüfung sei auch notwendig, weil zahlreiche Anlagen mehrfach angemeldet wurden und Anmeldungen für Großanlagen ohne planerische Grundlage oder in Naturschutzzonen eingegangen sind, so das BFE. Viele diese Anlagen würden voraussichtlich nie realisiert. 

Gestützt auf die Auswertung werde die swissgrid ab Mitte August 2008 die ersten Bescheide versenden. Mit diesen Bescheiden informiert swissgrid die Produzent/innen, ob ihre Anlagen berücksichtigt oder auf eine Warteliste gesetzt werden. Grundsätzlich sollen alle korrekt angemeldeten Anlagen, die zwischen dem 1. Januar 2006 und dem 30. April 2008 ans Netz gegangen sind, einen positiven Bescheid erhalten und damit für die Einspeisevergütung berücksichtigt werden, so das BFE.

Da das schweizer Energiegesetz (EnG, Artikel 7a, Absatz 4) für jede Technologie einen bestimmten Kostendeckel vorschreibt, müsse das BFE die Entwicklung der Anmeldungen für die Einspeisevergütung genau verfolgen. Ist aufgrund der Anmeldungen absehbar, dass ein Technologie-Kostendeckel ausgeschöpft wird, müsse das BFE die swissgrid anweisen, ab dann keine weiteren positiven Bescheide auszustellen, heißt es in der Pressemittelung weiter

Bereits heute sei absehbar, dass der erste Technologie-Kostendeckel bei der Fotovoltaik ausgeschöpft sei (EnG, Artikel 7a, Absatz 4, Buchstabe b). Dieser beträgt maximal 5 Prozent (rund 16 Millionen Franken) des zur Verfügung stehenden Gesamt-Kostendeckels. 

Der Ansturm auf die Einspeisevergütung nennt das BFE „erfreulich“; er beweise das riesige Interesse der Schweizerinnen und Schweizer an erneuerbarem Strom Hochrechnungen zeigen laut BFE aber, dass mit der unerwartet hohen Zahl von Anmeldungen der Gesamt-Kostendeckel bereits zum Start der Einspeisevergütung zu einem großen Teil ausgeschöpft werde. „Dies allerdings unter der Voraussetzung, dass alle jetzt angemeldeten Anlagen tatsächlich realisiert werden. Dies ist jedoch aufgrund der erwähnten Mehrfachanmeldungen und kaum realisierbarer Projekte nicht zu erwarten“, so das BFE. 

Die rund 5.000 Anmeldungen seien demnach nur eine Momentaufnahme. Abzuwarten sei, wie viele der angemeldeten Anlagen fristgerecht realisiert und in Betrieb genommen werden könnten. Erst dann lägen konkrete Zahlen zur effektiven Stromproduktion dieser Anlagen und zum Ausschöpfungsgrad des Gesamt-Kostendeckels vor. Letzterer sei zudem keine fixe Summe, sondern werde von verschiedenen, sich dynamisch verändernden Faktoren beeinflusst.

Zum schweizer Energiegesetz: 

Am 23. März 2007 hat das schweizer Parlament im Zuge der Verabschiedung des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) auch das Energiegesetz (EnG) revidiert. Das revidierte Energiegesetz schreibt vor, dass die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2030 um mindestens 5,4 Milliarden Kilowattstunden erhöht werden muss. Das entspricht rund 10 Prozent des heutigen Stromverbrauchs (2007: 57,4 Milliarden Kilowattstunden). Das EnG enthält dazu ein Paket von Maßnahmen zur Förderung der erneuerbaren Energien sowie zur Förderung der Effizienz im Elektrizitätsbereich. Hauptpfeiler ist aber die kostendeckende Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien.

Die kostendeckende Einspeisevergütung ermöglicht den Produzent/innen von erneuerbarem Strom aus Wasserkraft (bis 10 Megawatt), Fotovoltaik Windenergie, Geothermie und Biomasse ihren Strom ab dem 01.01.2009 zu festen Vergütungssätzen ins Stromnetz einzuspeisen. Mit dieser Vergütung werden die Mehrkosten finanziert, die nicht durch Marktpreise gedeckt sind (Mehrkosten = Referenzpreis - Marktpreis). Die Laufzeit der Vergütungen beträgt je nach Technologie zwischen 20 und 25 Jahre. Die Vergütungssätze werden gestützt auf die Gestehungskosten von Referenzanlagen berechnet, die der jeweils effizientesten Technologie im Erstellungsjahr entsprechen. Die Vergütungssätze sind für jede Technologie, Anlagenkategorie und Leistungsklasse in den Anhängen der Energieverordnung festgelegt, ebenso die für die Anmeldung einzureichenden Unterlagen.

Die Anlagen können seit Mai 2008 für die kostendeckende Einspeisevergütung bei der nationalen Netzgesellschaft swissgrid ag angemeldet werden. swissgrid führt im Auftrag des Bundes das Anmelde- und Bescheidverfahren durch.

Zur Finanzierung der kostendeckenden Einspeisevergütung wird ab 1. Januar 2009 ein Zuschlag bis maximal 0,6 Rappen pro Kilowattstunde des schweizerischen Strom Endverbrauchs erhoben. Die Höhe des Zuschlags wird jährlich vom Bundesamt für Energie bedarfsgerecht und unter Berücksichtigung der Marktpreise festgelegt. Beim aktuellen Endverbrauch der Schweiz stehen für die Finanzierung aller Maßnahmen des revidierten Energiegesetzes rund 344 Millionen Schweizer Franken pro Jahr zur Verfügung.

Quelle: Schweizer Bundesamt für Energie BFE

  

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