Im solarportal24-Linkverzeichnis finden Sie schnell, einfach und kostenlos kompetente Ansprechpartner/innen für Ihre Fragen rund ums Thema Solarenergie, Erneuerbare Energien und mehr.
Architekten (22)
Berater (61)
Energieagenturen (9)
Finanzierung (17)
Forschung & Entwicklung (3)
Fort- und Weiterbildung (3)
Großhändler (54)
Handwerker (207)
Händler (69)
Komplettlösungen (22)
Medien (7)
Montagegestelle (7)
Planer (42)
private Solarseiten (15)
Solarhersteller (64)
Solarversicherungen (15)
Verbände/Vereine (13)
Versandhandel (15)
Ökologisch Bauen (12)
Mitmachen
Login / Eintrag ändern


Zurück zu den Nachrichten... Diesen Artikel ausdrucken
22.07.2010

Photovoltaik: Was ist eigentlich eine „Konversionsfläche“?

Mit dem Aus für die Vergütung für Ackerflächen müssen Photovoltaik Freiflächenplaner in Deutschland künftig unter anderem auf Konversionsflächen ausweichen. Doch was ist eigentlich eine „Konversionsfläche aus wirtschaftlicher oder militärischer Nutzung“ im Sinne des § 32 Abs. 3 Nr. 2 EEG? Dieser Frage hat sich die EEG Clearingstelle in ihrer Empfehlung 2010/2 gewidmet.

Die Clearingstelle EEG definiert in ihrer Empfehlung, dass mit „wirtschaftlicher Nutzungen“ nicht nur gewerbliche und industrielle, sondern „insbesondere auch“ Flächennutzungen im Rahmen der so genannten staatlichen oder kommunalen Leistungsverwaltungen sind. Also auch zum Beispiel Flächen, die auch zur Nutzung für Schulen, Bibliotheken und Museen oder für die Bereitstellung von Infrastruktur wie Straßen, Plätzen und öffentlichen Bauten, von öffentlichen Verkehrsmitteln oder öffentlicher Wasserversorgung geeignet sind. „Auch“, so die Clearingstelle EEG „soweit diese Flächen in den Gemeindeordnungen als „nichtwirtschaftlich“ qualifiziert sind“. 

Unter „militärischen Nutzungen“ sind laut Clearingstelle EEG alle Flächennutzungen durch Einheiten zu verstehen, die mit der Landesverteidigung beauftragt sind, unabhängig davon, ob diese unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit dem Verteidigungsauftrag stehen. Nicht gemeint sind hingegen alle Flächennutzungen, die dem ausschließlich privaten Bereich und der öffentlichen Eingriffsverwaltung zuzurechnen sind.

Als wichtigstes Kriterium, das eine so genannte „Konversionsfläche“ kennzeichnet, sieht die Clearingstelle EEG den Umstand, dass „der ökologische Wert der Fläche infolge der ursprünglichen wirtschaftlichen oder militärischen Nutzung schwerwiegend beeinträchtigt ist“. Soll heißen, wenn das Gelände durch seine vorherige Nutzung Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen aufweist, fällt die Fläche in die Kategorie „Konversionsfläche“. Maßgeblich ist laut Clearingstelle EEG ob sich der ökologische Wert der Fläche aufgrund der spezifischen Vornutzung schlechter darstellt als vor dieser bzw. ohne diese Nutzung. 

Als „schwerwiegende Beeinträchtigungen“, die zur Qualifizierung des Geländes als „Konversionsfläche“ führen können, zählt die EEG Clearingstelle auf: 

- Existenz von Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen 

- Existenz bzw. ein hinreichender Verdacht für die Existenz von Kampfmitteln 

- Versiegelungen der Bodenoberfläche, die mit einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der natürlichen Bodenfunktionen einhergehen

- Flächen mit einer infolge tagebaulicher Nutzung beeinträchtigten Standsicherheit (z.B. Abbaugebiete und Kippenflächen aus dem Braunkohleabbau, bei denen mit „Setzungen“ und Rutschungen zu rechnen ist 

- Aufrechterhaltung der speziellen gesetzlichen Aufsicht bzw. Überwachung der zuständigen Behörde nach Einstellung des Betriebes einer genehmigungsbedürftigen Anlage bzw. der Ausübung einer genehmigungsbedürftigen Tätigkeit, beispielsweise nach Immissionsschutz- oder Bergrecht.

Auch folgende Faktoren sprechen nach Ansicht der Clearingstelle EEG für eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Schutzgüter der Umwelt aufgrund der Vornutzung auf der jeweiligen (Teil-) Fläche: 

- Veränderungen des Bodens durch einen im Vergleich zum standorttypischen pH-Wert stark veränderten pH-Wert des Bodens, 

- einen im Vergleich zum standorttypischen Humusgehalt stark abgesenkten Humusgehalt des Bodens, 

- eine im Vergleich zur standorttypischen Bodenfruchtbarkeit stark abgesenkte Bodenfruchtbarkeit, 

- Abfälle, Schadstoffe und sonstige im oder auf dem Boden befindliche Materialien, die aus der Vornutzung stammen (z.B. Trümmer), 

- künstliche Veränderungen der Erdoberfläche bzw. der Bodenstruktur, insbesondere weiträumige Bodenabträge oder Bodenerosion, jeweils sofern hierdurch eine schwerwiegende Beeinträchtigung der natürlichen Bodenfunktionen eingetreten ist 

- eine unmittelbar bevorstehende oder noch nicht abgeschlossene starke Anhebung des gegenwärtigen Grundwasserstandes mit möglichen Folgen für die Standsicherheit des Geländes.

Sollten nur Teile des für eine Freiflächen Anlage ins Auge gefassten Geländes in diesem Sinne „schwerwiegend beeinträchtigt“ sein, muss der „überwiegende Teil“ (mehr als 50 Prozent) der Fläche eine solche Beeinträchtigung aufweisen, um als „Konversionsfläche“ durchzugehen.

Sollten mehrere der als „schwerwiegende Beeinträchtigung“ gekennzeichneten Tatbestände auf eine Fläche zutreffen, kommt es laut Clearingstelle EEG „darauf an, wodurch die konkret in Anspruch genommene Fläche in ihrer Gesamtheit geprägt ist.

Von vornherein jedoch nicht angewendet werden die flächenbezogenen Voraussetzungen für Photovoltaik Anlagen, die sich an oder auf baulichen Anlagen befinden, die vorrangig zu anderen Zwecken als der Solarstromerzeugung errichtet worden sind, sowie bei Anlagen, die sich auf Lärmschutzwänden oder Gebäuden i. S. v. § 33 Abs. 3 EEG2009 bzw. § 11 Abs. 2 Satz 3 EEG2004 befinden.

Trotz dieses Votums geht die Clearingstelle EEG davon aus, dass im Einzelfall noch Fragen bei der Beurteilung einer „Konversionsfläche“ offen bleiben können. Sie rät daher Anlagenbetreiber/innen und Netzbetreibern, zur Klärung von Zweifelsfragen im Einzelfall einvernehmlich die Einleitung eines Votumsverfahrens oder eines Einigungsverfahrens bei der Clearingstelle EEG zu beantragen, um gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. 

Die Empfehlung 2010/2 kann hier nochmal genauer nachgelesen werden: http://www.clearingstelle-eeg.de/empfv/2010/2

Quelle: Clearingstelle EEG


  

Vorheriger Artikel:
Photovoltaik: Eigenverbrauch von Solarstrom lohnt sich
Nächster Artikel:
Photovoltaik-Förderung sinkt bis 2012 um bis zu 50 Prozentpunkte

Newsarchiv

Mai 2019 April 2019 März 2019 Februar 2019 Januar 2019 Dezember 2018 November 2018 Oktober 2018 September 2018 August 2018 Juli 2018 Juni 2018 Mai 2018 April 2018 März 2018 Februar 2018 Januar 2018 Dezember 2017 November 2017 Oktober 2017 September 2017 August 2017 Juli 2017 Juni 2017 Mai 2017 April 2017 März 2017 Februar 2017 Januar 2017 Dezember 2016 November 2016 Oktober 2016 September 2016 August 2016 Juli 2016 Juni 2016 Mai 2016 April 2016 März 2016 Februar 2016 Januar 2016 Dezember 2015 November 2015 Oktober 2015 September 2015 August 2015 Juli 2015 Juni 2015 Mai 2015 April 2015 März 2015 Februar 2015 Januar 2015 Dezember 2014 November 2014 Oktober 2014 September 2014 August 2014 Juli 2014 Juni 2014 Mai 2014
 



  solarportal24.de Impressum | Neue Einträge | Top Links | Top Partner | 22.11.2024 08:02
                                                                 News_V2