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28.09.2011

NABU-Studie zu „Zwangssanierung“ versus „FreiHEIZberaubung“

Eine neue Studie des Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU) belegt, dass die Klimaschutzziele der Bundesregierung im Bereich der Gebäudesanierung allein durch zusätzliche Fördermittel praktisch nicht erreicht werden können. „Wer auf alle verbindlichen Vorgaben für Gebäudeeigentümer verzichtet, muss klar sagen, dass er Massensubventionen will – oder eben die Klimaschutzziele der Regierung durch den Kamin jagt“, erklärt NABU-Präsident Olaf Tschimpke bei der Vorstellung der Studienergebnisse. „Klar ist: Wer gar nicht fordern will, muss umso mehr fördern“, so Tschimpke.

Doch es sei höchst fraglich, ob die Bundesregierung bereit sei, schon bald neun Milliarden Euro pro Jahr zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung bereitzustellen, so Tschimpke weiter. Diese Zahl hat die bei der Prognos AG in Auftrag gegebenen NABU-Studie errechnet. „Solche Summen sind angesichts des aktuellen Streits um ein paar Hundert Millionen Euro für Steueranreize zur Gebäudesanierung völlig unrealistisch“, erklärt der NABU-Präsident.

So fordert der NABU die Bundesregierung auf, ordnungsrechtliche Sanierungsvorgaben für den Gebäudebestand nicht von vornherein auszuschließen. „Was wir brauchen, ist ein kluges Zusammenspiel von Fordern und Fördern“, erklärt Tschimpke. Beispielsweise könnten verbindliche Effizienzstandards für Gebäude langfristig festgelegt werden, um Hausbesitzern Planungs- und Investitionssicherheit zu geben.

„Interessierte Kreise wehren sich gegen so genannte ‚Zwangssanierungen’. Aber ist es sozial gerecht, wenn Geringverdiener in zugigen Bruchbuden wohnen und unter steigenden Energiekosten und Warmmieten ächzen?“, betont der NABU-Präsident. Natürlich müssten die Sanierungskosten nach Ansicht der in der aktuellen Kampagne gegen „FreiHEIZberaubung“ zusammenarbeitenden Verbände der Klima-Allianz Deutschland fair verteilt werden.

Die NABU-Studie zeigt, dass die bereits beschlossenen sowie die angekündigten Maßnahmen bei weitem nicht ausreichen, um die Klimaschutzziele der Bundesregierung im Gebäudebereich zu erreichen. „Ohne erhebliche zusätzliche Anstrengungen sind die selbstgesteckten Ziele der Regierung Merkel Makulatur“, erklärt Olaf Tschimpke. Deshalb müsse der angekündigte Sanierungsfahrplan sowohl verbindliche Zielvorgaben für Bestandsgebäude festlegen als auch in einem ausgewogenen Verhältnis staatliche Förderung dafür gewährleisten.

„Aber der endlose Streit zwischen Bund und Ländern über ein Gesetz für Steueranreize zur Förderung energetischer Sanierungen verunsichert die Eigentümer und provoziert einen Investitionsstau“, kritisiert Tschimpke. Ein Sanierungsfahrplan müsse Anreize schaffen, um Gebäudebesitzer für Sanierungsmaßnahmen zu motivieren, und zugleich die soziale Gerechtigkeit durch Ausnahmetatbestände und Härtefallregelungen sicherstellen. Zudem müsste es regionale Anlaufstellen für professionelle Information und Beratung geben.

Quelle: Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)

  

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