Conto Energia 5: Registerpflicht auch für kleine Photovoltaik-Anlagen
Mit der Unterzeichnung der Minister und der Veröffentlichung im Amtsblatt ist das neue Einspeisegesetz Conto Energia 5 in Italien nun offiziell. Das Fördervolumen für das Gesamtjahr ist bereits erreicht, die italienische Regierung stellt aber weitere 700 Millionen Euro für Photovoltaik Anlagen zur Verfügung. Aufgrund der verschärften Registerpflicht, die künftig auch kleinere Anlagen einschließt, regt sich jetzt bereits die Sorge, ob die „Kassen“ schon in der laufenden Übergangsfrist bis Ende August leer sein könnten. Die neuen Tarife gelten ab 27. August.
Bereits Mitte Juli war in Italien das Fördervolumen des Gesamtjahres ausgeschöpft und die Einspeisevergütung für Photovoltaik Anlagen hat die Marke von sechs Milliarden Euro erreicht, meldet der italienische Stromnetzbetreiber. Damit trat nun, mit Unterzeichnung durch die zuständigen Minister und nach Veröffentlichung im Amtsblatt, das fünfte Conto Energia in Kraft. Die Anwendung der neuen Einspeisetarife erfolgt jedoch erst 45 Tage nach Erreichen der Fördergrenze aus dem Conto Energia 4 von sechs Milliarden Euro, was am 12. Juli der Fall war.
Ab dem 27. August gelten damit die im Conto Energia 5 festgelegten Tarife und Bestimmungen die zum Teil um bis zu 40 Prozent gesenkt wurden. Nur für Anlagen auf öffentlichen Gebäuden und Grundstücken gilt das Conto Energia 4 auch noch bis Ende dieses Jahres. Eine vollständige Auflistung der Tarife gibt es hier (S. 32 ff).
Die Besonderheit in Italien liegt jedoch in der Registerpflicht für Photovoltaik Anlagen, die nun auch auf kleinere Anlagen ausgeweitet wird. Von der Regierung werden zwar vorerst weitere 700 Millionen Euro für die Vergütung von Solarstrom bereitgestellt. Faktisch kommt das aber nicht nur einer künstlichen Begrenzung des Marktes gleich und erzeugt nach Ansicht von Branchenkennern zusätzliche Kosten von bis zu 3 Euro je kW. Zudem rechnen Branchenexperten bereits vor, dass die neu eingestellte Summe von 700 Millionen wohl nicht einmal für die in der Übergangsfrist bis Ende August „registrierten“ Anlagen ausreichen dürfte.
Die neuen Bestimmungen sehen nämlich eine verschärfte Registerpflicht vor. Davon ausgenommen sind nur Anlagen bis 50 kW sofern ein Dach komplett asbestsaniert wurde, Anlagen bis 12 kW und Anlagen zwischen 12 und 20 kW – sofern diese auf 20% der Vergütung verzichten. Ausgenommen sind zudem Anlagen der öffentlichen Hand und Anlagen mit innovativer Technologie, die ein maximales Fördervolumen von 50 Millionen Euro nicht übersteigen.
Alle anderen Anlagen müssen sich ins Anlagenregister eintragen lassen und können nur die dort eingestellten Fördersummen in Anspruch nehmen. Die Förderung teilt sich offiziell auf mehrere Tranchen: Das erste Register mit 140 Millionen Euro steht sechs Monate nach Einführung zur Verfügung (bis 26.02.2013), das zweite Register mit 120 Millionen Euro gilt dann auf weitere sechs Monate. Alle weiteren Tranchen bis zur Gesamtfördersumme erfolgen dann in Stückelungen zu je 80 Millionen Euro.
Mit diesen Vorgaben will die Regierung bewusst den Bau von sehr kleinen, dezentralen Anlagen und Photovoltaik Anlagen, die im Rahmen einer Dachsanierung gebaut wurden, steuern und begünstigen. Freiflächen dürften sich künftig nur noch auf „öffentlichem Grund“ rechnen oder müssen gemäß Conto Energia 4 noch vor dem 21. September 2012 in Betrieb gehen. Ob diese Rechnung aufgeht, oder ob die „Kassen“ des Conto Energia bereits vor dem offiziellen Start leer sind, wird sich in den kommenden Wochen zeigen.
Quelle: EuPD Research
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