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08.04.2013

Atom-Endlager: DUH fordert „rechtliche Klarheit statt hastiger Flickschusterei“

Nach Informationen der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) enthält auch der jüngste Entwurf für ein Endlagersuchgesetz aus dem Bundesumweltministerium zahlreiche Mängel und Regelungslücken. Vor der möglicherweise entscheidenden Verhandlungsrunde über einen Neustart der Endlagersuche in Deutschland hat die DUH darauf hingewiesen, dass neues Vertrauen in die Ernsthaftigkeit des künftigen Suchprozesses nur dann entstehen kann, wenn die rechtlichen Vereinbarungen transparent und eindeutig sind.

Dies gelte für das zwischen Bund und Ländern angestrebte Endlagersuchgesetz und die zwischen dem Land Niedersachsen und dem Bundesumweltministerium vereinbarte Bund-Länder-Enquete-Kommission zur Festlegung der Endlagerkriterien ebenso wie für die geplante neue Lastenteilung bei der künftigen Zwischenlagerung von Atommüll aus der Wiederaufarbeitung im Ausland. Außerdem müsse der Vorrang der Endlagerung hoch radioaktiver Abfälle im Inland rechtlich wasserdicht im Atomgesetz geregelt werden. 

„Eine hohe und umfassende Rechtssicherheit von Anfang an ist der Preis, den die Politik jetzt dafür entrichten muss, dass zuerst ein Gesetz verabschiedet werden soll, dessen wichtigste Geschäftsgrundlagen erst danach eine Enquete-Kommission erarbeitet“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Michael Spielmann. Die „merkwürdige Reihenfolge“ sei zwar aus der bisherigen Verhandlungshistorie in gewisser Weise nachvollziehbar, schüre aber vorhersehbar auch neues Misstrauen bei Teilen der Bevölkerung. Der Eindruck, die Politik arbeite weiter nur an einem „Startvorteil“ für den ungeeigneten Salzstock Gorleben als Endlagerstandort, dürfe in den zu beschließenden gesetzlichen Regelungen keine neue Nahrung finden. Spielmann: „Wir brauchen rechtliche Klarheit statt hastiger Flickschusterei“. 

Nach Informationen der DUH enthält auch der jüngste, in der vergangenen Woche im Bundesumweltministerium erstellte, Entwurf für ein Endlagersuchgesetz, der die Grundlage für die Verhandlungen am morgigen Dienstag sein soll, noch zahlreiche Mängel und Lücken. Insbesondere fehlten demnach Regelungen, 

- die die jüngst zwischen Niedersachsen und dem Bundesumweltministerium vereinbarte „Umleitung“ von Castor-Rücktransporten in andere (Standort-)Zwischenlager rechtlich absichern (dies ist entscheidend, weil derzeit niemand die AKW-Betreiber davon abhalten kann, weiter Castor-Behälter ins Zwischenlager Gorleben zu transportieren, sofern sie die Sicherheitsauflagen erfüllen)

- die verhindern, dass Zwischenlager in Deutschland schleichend zu obertägigen Endlagern werden (dieses Risiko besteht unter anderem, weil die geplante Enquete-Kommission auch die Möglichkeit einer Langzeitzwischenlagerung an der Erdoberfläche untersuchen soll)

- die die Finanzierung des neuen Endlagersuchprozesses durch die AKW-Betreiber sicherstellen (solange dies nicht wasserdicht geregelt ist, wirkt der „Ausbauvorsprung“ des ungeeigneten Salzstocks Gorleben als politisches Argument für diesen Standort)

- die verhindern, dass die genuin staatliche Aufgabe der sicheren Entsorgung von Atommüll auch in Zukunft in wesentlichen Teilen von einem privatrechtlichen Unternehmen (der Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe) wahrgenommen wird, das sich zu 75 Prozent im Eigentum der Atomkraftwerksbetreiber befindet. 

Außerdem verhindert Bundesumweltminister Peter Altmaier nach Aussage der DUH nach wie vor eine klare Regelung in der derzeit vorbereiteten 14. Novelle des Atomgesetzes, die den vermeintlich bequemen Ausweg einer Endlagerung hoch radioaktiver Abfälle im Ausland unmissverständlich versperrt (dies wird vor allem relevant, wenn die Endlagersuche im Inland in Zukunft erneut ins Stocken gerät; s. DUH-Stellungnahme im Anhörungsverfahren zur geplanten 14. Atomgesetznovelle unter http://l.duh.de/vcxeb). 

Die DUH begrüßt grundsätzlich jeden ernsthaften überparteilichen Versuch von Bund und Ländern, noch vor der Bundestagswahl die Weichen für eine neue, ergebnisoffene und wissenschaftsbasierte Endlagersuche zu stellen. Eine Einigung kann den erhofften Fortschritt nach Aussage der DUH jedoch nur erbringen, wenn sie dem hohen Anspruch auch in ihren juristischen Details gerecht wird. Andernfalls wird eine formale Einigung nach Überzeugung der DUH nicht von Dauer sein. Sie würde schon bald das Gegenteil bewirken und die Generationenaufgabe Endlagersuche erneut auf ihre Verwertbarkeit für künftige Wahlkämpfe reduzieren. 

Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH)

  

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