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06.07.2007

Gabriel plant Veränderungen der Fotovoltaik-Förderung

„Das EEG ist eine Erfolgsgeschichte für Klimaschutz, Energieversorgung und Arbeitsplätze. Mit ihm entwickelten sich die deutschen Hersteller zur weltweit führenden Kraft in diesem wichtigen globalen Marktsegment“, sagte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel bei der Vorstellung des ersten Erfahrungsberichts zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Gesamtwirtschaftlich übersteige der Nutzen des EEG schon heute seine Kosten. Gabriel sagte, das Förderinstrument EEG habe sich bewährt und solle in seiner Struktur beibehalten werden. Es seien aber in einzelnen Bereichen Anpassungen der Vergütungshöhen notwendig.

Nach Meinung des Bundesumweltministeriums müsse aber die Förderstruktur in einzelnen Bereichen angepasst werden, um die Effizienz zu steigern und weitere Anreize für Innovationen zu setzen. Die Förderung von Solarstrom soll stärker als bisher geplant eingedämmt und der Anreiz zum Bau von Stromwindmühlen in Nord- und Ostsee verbessert werden. Gegen eine Absenkung der Solarstrom-Förderung im Zuge der Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) hat sich dagegen der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) ausgesprochen. Er befürchtet dadurch eine Schwächung des Solarmarkts.

Nach dem EEG muss Strom aus erneuerbaren Energien vom Netzbetreiber vergütet werden. Die Differenz zwischen den Vergütungshöhen und dem Marktpreis für sonstigen Strom wird als EEG Umlage auf die Stromrechnung der Verbraucherinnen und Verbraucher umgelegt. Die verschiedenen Arten der erneuerbaren Energien erhalten Vergütungen in unterschiedlicher Höhe - je nach den Herstellungskosten des Stroms. Nach dem Erfahrungsbericht sind in einzelnen Bereichen Anpassungen der Vergütungshöhen notwendig.

Gabriel wies darauf hin, dass das für 2010 gesetzte Ausbauziel bereits Mitte 2007 erreicht ist: „Wir können und müssen die Latte für 2020 höher legen: auf mindestens 27 Prozent Anteil der erneuerbaren Energien am gesamten Stromverbrauch. Nur so können wir einen entscheidenden Beitrag leisten, die anspruchsvollen EU-Ziele zu erreichen, die im März unter deutschem Vorsitz beschlossen worden sind.“ 2030 soll der Anteil mindestens 45 Prozent betragen. Bisher ist im EEG festgeschrieben, diesen Anteil bis 2010 auf 12,5 Prozent und bis 2020 auf mindestens 20 Prozent zu erhöhen. 2006 lag er bei 12 Prozent.

Die Bilanz des EEG kann sich laut Bundesumweltministerium sehen lassen: 2006 wurden allein durch das EEG 45 Millionen Tonnen Kohlendioxid (CO2) eingespart - das sind 8 Millionen Tonnen mehr als 2005. Das EEG leistet damit einen beträchtlichen Beitrag zum Klimaschutz. Insgesamt haben die erneuerbaren Energien 2006 über 100 Millionen Tonnen CO2 vermieden.

Das EEG hat sich auch als Jobmotor erwiesen: Von den insgesamt rund 214.000 Arbeitsplätzen im Bereich der erneuerbaren Energien sind etwa 125.000 auf das EEG zurückzuführen. Die erneuerbaren Energien sind auch ein bedeutender Investitionsfaktor und eine Größe beim Export geworden. 2006 wurden neun Milliarden Euro in EEG Anlagen in Deutschland investiert. Über 70 Prozent der hier produzierten Windanlagen wurden exportiert; eine ähnliche Entwicklung ist in der Fotovoltaik Branche in Sicht.

Durch den EEG Strom wird das Angebot im Strommarkt erhöht - mit preisdämpfender Wirkung. Dadurch sind die Großhandelspreise für Strom 2006 um rund 5 Mrd. Euro gesunken. Zusätzlich werden Importe von Brennstoffen (0,9 Mrd. Euro) sowie Umwelt- und Klimaschäden vermieden (rund 3,4 Mrd. Euro). Der volkswirtschaftliche Nutzen des EEG betrug daher etwa 9 Mrd. Euro. Gesamtwirtschaftlich übersteigt der Nutzen des EEG heute schon deutlich seine Kosten. Darüber hinaus steigt der Anteil der erneuerbaren Energien, deren CO2-Einsparung und die Senkung der Großhandelspreise für Strom schneller als die EEG Umlage.

Der EEG Erfahrungsbericht wird nun mit den anderen Ministerien beraten und muss dem Bundestag bis Ende 2007 zugeleitet werden; er dient als Grundlage für eine Novelle des Gesetzes 2008. Den Entwurf für eine Neufassung des EEG will das Bundesumweltministerium im Herbst vorlegen.

Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit  (BMU)

  

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