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18.09.2012

Energetische Gebäudesanierung: Hängepartie nicht länger hinnehmbar

Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller will mit einem Vorschlag zur Förderung energetischer Gebäudesanierungen und von Stromsparmaßnahmen die festgefahrene Debatte um das Gesetz zur steuerlichen Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden wieder in Schwung bringen. Dazu hat er sich mit einem Brief direkt an Bundesumweltminister Peter Altmaier und an die zuständigen Minister der Länder gewandt.

Die Hängepartie zwischen Bund und Ländern über die Kostenverteilung bei der steuerlichen Förderung energetischer Sanierung sei nicht länger hinnehmbar, schreibt der baden-württembergische Umweltminister. Energieeffizienz und Energieeinsparung seien zentrale Elemente der Energiewende, von Bund und Ländern werde dabei energie- und finanzpolitische Handlungsfähigkeit erwartet.

Franz Untersteller: „Nachdem bereits zweit Einigungsversuche im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag gescheitert sind, muss der dritte gelingen, um das wichtige Vorhaben nicht endgültig scheitern zu lassen. Ich glaube, dass die Idee, die Mehreinnahmen durch die EEG Umlageerhöhung zur Finanzierung einzubringen ein für alle annehmbarer Vorschlag ist.“

Untersteller schlägt in seinem Schreiben vor, 300 Millionen Euro für die steuerliche Förderung der energetischen Sanierung einzusetzen und 200 Millionen Euro für Stromsparmaßnahmen in Haushalten und bei gewerblichen und kleinen industriellen Verbrauchern. Die Unterstützung zum Stromsparen komme dann auch und besonders den weniger begüterten Haushalten und Familien zugute, denen die Erhöhung der Strompreise besonders weh tue, so Untersteller.

Gegenfinanziert werden könne die Förderung durch die Mehreinnahmen des Bundes, die dieser durch die erwartete Erhöhung der EEG Umlage um rund 1,5 Cent pro kWh erziele. „Es ist das Gebot der Stunde, diese Mehreinnahmen nicht stillschweigend in die allgemeinen Haushalte fließen zu lassen, sondern an die Bürgerinnen und Bürger zurückzugeben“, erklärte Untersteller.

Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

  

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