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19.11.2012

Ungleiche Solar-Förderung

Ein Vergleich der Forschungsstelle für Energiewirtschaft e.V. zwischen der Förderung von Photovoltaik Anlagen, die Sonnenenergie nutzen, um Strom zu erzeugen, und Solarthermie Anlagen, die Sonnenenergie nutzen, um Wärme zu generieren, zeigt erhebliche Förder-Differenzen zwischen diesen beiden solaren Energieerzeugungsanlagen.

Am 31.10.2012 hat die Bundesnetzagentur die neuen Fördersätze für Photovoltaik Anlagen bekannt gegeben. Demnach erhalten Besitzer/innen von kleinen Photovoltaik Anlagen eine Vergütung von 17,9 Eurocent für jede in das Netz eingespeiste kWh Strom  So kann eine Privatperson für eine durchschnittlich große Photovoltaik Anlage (5 kWpeak) innerhalb von 20 Jahren mit einer effektiven Förderung von etwa 435 Euro je Quadratmeter rechnen, hat die unabhängige Forschungsstelle für Energiewirtschaft e.V. errechnet.

Das Marktanreizprogramm unterstützt die Errichtung von kleinen bis mittelgroßen Solarthermie Anlagen mit einem pauschalen Betrag von 1.500 Euro. Bei einer typischen Solarthermie Anlage (12,5 Quadratmeter mit 800 Liter Puffer) ergibt sich somit ein direkter Zuschuss von 120 Euro pro Quadtratmeter, obwohl sie pro Fläche einen höheren nutzbaren Energieertrag liefert.

Für einen ausgewogenen Vergleich muss zum einen beachtet werden, dass dem Fördermittelgeber – im Gegenzug für die Photovoltaik Förderung – der eingespeiste Strom zur weiteren Vermarktung überlassen wird. Aus diesem Grund reduziert sich der Förderbetrag um den EEX-Baseloadpreis von derzeit 4,35 Eurocent/kWh. Außerdem muss die höhere Wertigkeit des Stromes gegenüber der Wärme berücksichtigt werden. Durch die Gewichtung mit dem sogenannten Primärenergiefaktor lässt sich die Primärenergie Menge (z.B. Gas, Öl oder Kohle) ermitteln, welche durch die regenerativ gewonnene Energie eingespart wurde. Für Wärme beträgt dieser Faktor 1,1, für Strom 2,6.

Selbst nach dieser primärenergetischen Bewertung bleibt das Ungleichgewicht der Förderbedingungen bestehen: Jede durch Solarthermie substituierte Primärenergieeinheit wird mit weniger als einem Drittel der Summe bezuschusst, die Photovoltaik Anlagen erhalten. Für Photovoltaik Strom ergibt sich eine Förderung vermiedener fossiler Primärenergie von 5,4 Eurocent/kWh, für Solarthermie Wärme sind es 1,7 Eurocent/kWh. In ähnlicher Relation stehen die Zuschüsse pro vermiedener CO2 Emissionen über die Laufzeit von 20 Jahren: 250 Euro je Tonne für Photovoltaik Systeme (bei 560 g CO2/kWh für den deutschen Strommix) und 75 Euro je Tonne für Solarthermie Anlagen (bei 244 g CO2/kWh für Erdgas).

Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) entfallen – bezogen auf die Endenergie – im Mittel 15 Prozent des gesamten Energiebedarfs von Haushalten auf elektrische Energie. Obwohl die restlichen 85 Prozent für Warmwasser und Raumheizung aufgebracht werden müssen, besteht aufgrund der aufgezeigten Förder-Diskrepanz im Privatbereich nur ein sehr geringer Anreiz, diesen Anteil zumindest teilweise durch solare Wärme zu decken. Eine noch geringere Flächenförderung (90 Euro/m²) erhalten ST-Anlagen mit einer Kollektorfläche ab 16 Quadratmeter, welche signifikant höhere solare Deckungsanteile erreichen.

Da bei Solarthermie Anlagen, wie auch bei der Photovoltaik ein Großteil der Wertschöpfung über die Installation generiert wird, könnte die einheimische Wirtschaft – unter der Maßgabe einer geeigneten Förderpolitik – gleichermaßen profitieren. Die Energiewende darf den Wärmesektor nicht außer Acht lassen; daher müssen von politischer Seite verstärkt Anreize zum Bau von Solarthermie Anlagen geschaffen werden, fordert die unabhängige Forschungsstelle für Energiewirtschaft e.V..

Quelle: Forschungsstelle für Energiewirtschaft e.V.

  

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