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11.01.2013

centrotherm photovoltaics: Termin für Abstimmung über Insolvenzplan festgesetzt

Das Planverfahren zur Sanierung der centrotherm photovoltaics AG (Blaubeuren) tritt in die entscheidende Phase: Das zuständige Amtsgericht Ulm hat nach erfolgter Prüfung den 29. Januar 2013 als Termin für die Erörterung und Abstimmung über den Insolvenzplan festgesetzt. Nach Zustimmung der Gläubiger und der Bestätigung durch das Insolvenzgericht könnte dann die Aufhebung des Planverfahrens erfolgen und die centrotherm photovoltaics AG wieder auf einer soliden finanziellen Basis als saniertes Unternehmen in voller Eigenständigkeit am Markt operieren.

Bei einer erfolgreichen Umsetzung der geplanten Restrukturierung des Unternehmens werde mit einem Turnaround für das Jahr 2014 gerechnet, so das Unternehmen in einer Pressemitteilung. Die centrotherm photovoltaics AG könnte dann voraussichtlich - so das Unternehmen - wieder einen Wert erlangen, aus dem sich die Forderungen ihrer Gläubiger sehr wahrscheinlich weitgehend und möglicherweise sogar vollständig befriedigen lassen, so der Insolvenzplan.

Grundlage dafür sei die bereits weit gediehene strategische, strukturelle und operative Neuausrichtung der centrotherm-Gruppe. So konzentriere sich die centrotherm-Gruppe künftig auf das Kerngeschäft Produktionstechnik für thermische Oberflächenprozesse in der Photovoltaik Industrie mit dem Fokus auf Solarzellen Als zweites Standbein soll der Halbleiterbereich mit einem langfristigen Umsatzpotenzial von 100-150 Millionen Euro weiter auf- und ausgebaut werden. Dabei könne auf das existierende Halbleitergeschäft mit wettbewerbsfähigen Produkten, insbesondere im Bereich der Leistungshalbleiter, und das Geschäft der Tochtergesellschaft FHR Anlagenbau GmbH aufgebaut werden, so das Unternehmen weiter.

Auch die Struktur der centrotherm-Gruppe mit auf verschiedene Gesellschaften und Standorte verteilten Funktionen sei bereits wesentlich schlanker, kostengünstiger und effektiver gestaltet worden, indem diese nun am Standort Blaubeuren wieder in der centrotherm photovoltaics AG konzentriert seien, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Zudem seien für die künftige Wettbewerbsfähigkeit der centrotherm Gruppe nicht erforderliche Randaktivitäten veräußert oder aufgegeben worden, um so Kosteneinsparungen zu erzielen.

Der jetzt niedergelegte Insolvenzplan der centrotherm photovoltaics AG sieht - wie bereits am 24. Oktober 2012 ad hoc veröffentlicht – vor, dass die Gesellschaft unter Beibehaltung der Börsennotierung fortgeführt und ihre Kapitalstruktur durch eine Umwandlung der Forderungen der ungesicherten Gläubiger in Aktien der Gesellschaft gestärkt wird. Auf diese Weise soll ein Ausgleich der Interessen der Anteilseignerinnen und Anteilseigner sowie der Gesellschaft am Fortbestand und am Kapitalmarktzugang des Unternehmens sowie der Gläubiger an der bestmöglichen Befriedigung ihrer Forderungen geschaffen werden, teilt das Unternehmen mit.

Dazu sollen die Gläubiger 70 Prozent ihrer Insolvenzforderungen an eine unabhängige und weisungsfreie Verwaltungsgesellschaft abtreten. Diese soll die an sie abgetretenen Forderungen in die centrotherm photovoltaics AG einbringen und so Aktionärin der Schuldnerin werden. Die eingebrachten Insolvenzforderungen erlöschen, das heißt die centrotherm photovoltaics AG wird maßgeblich entschuldet. Als Gegenleistung für die Einbringung wird die Verwaltungsgesellschaft Aktien der Schuldnerin erwerben. Dies geschieht im Rahmen einer kombinierten Kapitalherabsetzung und -erhöhung.

Es ist Unternehmensangaben zufolge geplant, dass die Verwaltungsgesellschaft 80 Prozent der Aktien erwirbt, die restlichen 20 Prozent verbleiben den Altaktionärinnen und Altaktionären der Schuldnerin, deren Aktienbestände dazu im Verhältnis fünf zu eins zusammengelegt werden, das heißt aus jeweils fünf Aktien wird eine Aktie. Die Verwaltungsgesellschaft ist gegenüber den Insolvenzgläubigern verpflichtet, die Aktien zu erwerben, zu halten und möglichst bis zum 31.12.2015 bestmöglich zu verwerten und aus dem Verwertungserlös die Gläubiger zu befriedigen.

Durch dieses Verfahren könne die Börsenzulassung erhalten werden, so dass die Verwaltungsgesellschaft die von ihr gehaltenen Aktien mit Zustimmung des Gläubigerausschusses auch an der Börse oder an einen einzelnen Investor bzw. eine Gruppe von Investoren verkaufen kann, erläutert die centrotherm photovoltaics AG dieses Vorgehen. Je nach erzieltem Verwertungserlös könnten die Insolvenzgläubiger so möglicherweise eine Befriedigung von 100 Prozent ihrer ursprünglichen Insolvenzforderung oder sogar mehr erhalten.

Gegenüber einer alternativen Abwicklung biete der Insolvenzplan somit eine Reihe von Vorteilen, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Die Gläubiger erhöhten nicht nur ihre Befriedigungsaussichten, es würden gleichzeitig auch Kosten eingespart und der Insolvenzplan führe zu einer früheren Erlösauskehr für die Gläubiger.

„In jedem Fall wird kein Gläubiger und auch kein Aktionär der Schuldnerin schlechter gestellt, als er im Falle der Verwertung des Vermögens in einer Regelabwicklung stünde. Mit der durch den Insolvenzplan ermöglichten Fortführung des Unternehmens kann auch eine größtmögliche Zahl von Arbeitsplätzen erhalten werden“, betont der für die Eigenverwaltung im Planverfahren zuständige Vorstand Tobias Hoefer.

Darüber hinaus sehe der Insolvenzplan eine Reihe von Regelungen vor, die eine erfolgreiche Umsetzung soweit wie möglich sicherstellen sollen. Dazu gehöre, dass die Erfüllung des Insolvenzplans durch den gerichtlich bestellten Sachwalter Prof. Dr. Martin Hörmann überwacht wird. Auch der Gläubigerausschuss soll fortbestehen und insbesondere die Verwertung der Aktien durch die Verwaltungsgesellschaft überwachen, heißt es in der Pressemitteilung abschließend. 

Quelle: centrotherm photovoltaics AG 

Alle Angaben ohne Gewähr


  

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