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12.07.2013

Umwelt: Mehr Kontrollen gegen illegale Abfallexporte

Die Europäische Kommission will illegalen Abfallexporten aus der EU nach Afrika oder Asien einen Riegel vorschieben. Sie hat striktere Vorschriften vorgeschlagen, um die Kontrollen in allen EU-Staaten zu stärken und ein EU-weit gleich hohes Kontrollniveau zu erreichen. Derzeit erfolgt etwa ein Viertel aller Abfallexporte in Entwicklungsländer in Afrika und Asien unter Verstoß gegen internationale Vorschriften und mit gravierenden Auswirkungen für Gesundheit und Umwelt vor Ort.

EU-Umweltkommissar Janez Potoènik erklärte: „Es ist Zeit für striktere Kontrollen in allen Mitgliedstaaten. Dies ist der beste Weg, um unehrliche Exporteure daran zu hindern, das System auszunutzen. Der heutige Vorschlag wird dazu beitragen, die unsachgemäße Bewirtschaftung von Abfällen zu verringern, und sicherstellen, dass gefährliche Abfälle ordnungsgemäß behandelt und wertvolle Ressourcen wiederverwendet werden.“

Während einige Mitgliedstaaten über detaillierte, gut funktionierende Kontrollsysteme verfügen, mit denen gegen illegale Abfallverbringungen entweder in Häfen oder auf dem Gelände der Abfallerzeuger oder Sammelbetriebe vorgegangen wird, sind andere weniger weit fortgeschritten. Dies führt dazu, dass die Ausführer von illegalen Abfällen ihre Abfälle aus denjenigen Mitgliedstaaten mit den laxesten Kontrollen exportieren („Port Hopping“). Nach der Ankunft in den Zielländern werden die Abfälle häufig auf Deponien gelagert oder unsachgemäß bewirtschaftet, was gravierende negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt hat.

Die Kommission schlägt regelmäßige risikobasierte Kontrollen in den EU-Staaten, eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den Behörden und eine bessere Schulung für die Kontrolleure vor. Kontrollen sollen auch in einem früheren Stadium stattfinden können, beispielsweise bei Sammelpunkten und Lagereinrichtungen und illegale Abfallverbringungen so schon frühzeitig unterbunden werden. Die Kontrollplanung wird es den Behörden zudem erleichtern, ihre Kapazitäten zur Durchführung wirksamer Kontrollen zu steigern.

Quelle: Europäische Kommission

  

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